> felgen gibts schonmal net mit ABE, die sind immer eintragungspflichtig.
Ich hätte nicht gedacht, dass das mal passiert, aber ich muss dir widersprechen: es gibt Felgen mit ABE, die keine Eintragung erfordern. Sind meistens Alufelgen, auf denen die serienmäßige Reifengröße gefahren wird.
Hab mal ein Beispiel von Autec rausgesucht:
Gutachten:
http://www.autec-wheels.de/pdfdoc/A01-B ... 51-NT2.pdf
und die ABE:
http://www.autec-wheels.de/pdfdoc/B554- ... %20NT1.pdf
Im Gutachten steht:
Auflagen und Hinweise
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Und in der dazugehörigen ABE heißt es:
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind,
nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
Ich hab das so verstanden, dass dies eine "echte" ABE ist und man die Felgen nicht eintragen lassen müsste. Falls ich da falsch liege, bitte korrigieren...