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von eyko » Mo 31.01.05 20:32
Hallo 206Racer,
aus Deinen Beiträgen geht leider nicht hervor, ob Du noch die FE auf Probe hast.
Falls dem so ist, habe ich Dir die die nachstehenden Zeilen angehängt.
Fahrerlaubnis auf Probe
Die Fahrerlaubnis auf Probe bleibt bestehen. Allerdings verlängert sich für diejenigen, die in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen (A-/B-Verstöße) auffallen und die deshalb an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die Probezeit um zwei auf vier Jahre. Außerdem sind die Maßnahmen an das Punktsystem angeglichen worden:
Zuwiderhandlungen
eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Maßnahmen
Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen
Zuwiderhandlungen
nach Teilnahme ein einem Aufbauseminar erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Maßnahmen
Verwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
Zuwiderhandlungen
nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Maßnahmen
Entziehung der Fahrerlaubnis
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Wie bisher gilt, dass nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen können, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, also mindestens mit 40 € Geldbuße geahndet worden sind.
zu Deiner konkreten Frage:
"Wenn gegen den Führer eines Kfz wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße festgesetzt wird (wurde) und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere von mindestens 26 km/h begeht, wird in der Regel auch dann ein Fahrverbot verhängt, wenn dies der jeweilige Tatbestand noch nicht vorsieht..."
zur Angabe eines anderen Fahrers:
wie schon andere Vorredner richtig schrieben, ...steh zu Deinem Sch..."
Abgesehen davon glaube ich nicht, dass Du jemanden findest, der für Dich den Kopf hinhält, wenn er weiß, dass er sich in Form einer "uneidlichen Falschaussage" (Mindeststrafe 3 Mon.) strafbar macht.
Die Folgen für eine solche Aktion sind unabsehbar.
Zusätzlich solltest Du auch die drohenden Kosten der o.a. Maßnahmen nicht unterschätzen, (Nachschulung 150-200€, MPU ca. 300 €, FE-Entzug/Neuerteilung der FE und der einhergehenden Gebühren, Fahrschulbesuch bei Entzug), angefallene Bußgelder noch nicht mit eingerechnet.
Noch ein Beispiel für Gebühren: Bei Entzug der FE (z.B. wegen latentem Konsum von Cannabis-Produkten) kostet allein das Schreiben, dass Dir die FE entzogen wird, 70 €, da Verwaltungsakt.
Beachte bitte auch den Unterschied zwischen FE-Entzug und Fahrverbot. Bei Fahrverbot wird der Führerschein für eine gewisse Zeit einbehalten. Was ein Fahrerlaubnisentzug nach sich zieht, brauche ich somit nicht näher zu erläutern. Der Führerschein ist salopp gesagt nur ein Papier, das aussagt, dass Du eine Fahrerlaubnis besitzt.
Also zügle bitte Deinen Gasfuß, Deinetwillen und der anderen VT.
hoffe ein wenig geholfen zu haben
grüße
eyko