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>der tüv in balingen meinte ich habe garkeine toleranz nach oben, der in tübingen meinte ich hätte eine von 5% nach oben und nach unten - wer hat denn nun recht?
>gruß, mourad
Hi,
die entsprechenden Gesetze und Ausführungsvorschriften sagen ganz klar:
Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.
Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.
Die Abweichung ist nach oben und nach unten zulässig (wenn unterscheidliche Reifendimensionen in Serie zugelassen sind, gilt die Abweichung nach oben vom größen Umfang und die Abweichung nach unten vom kleinsten Umfang.)
Gruß
Jens
Hansen Motorsport