Aber in meinen Augen ist das Haarspalterei.
Jedenfalls macht das das Fahrwerk net wieder ganz. Aber gleich loszupoltern nutzt genauso wenig.
Ich kenn mich da mit der Rechtslage zu wenig aus, aber ich würde nochmal anrufen und auf die HerstellerGewährleistungspflicht pochen.
Aber Hamann hier so zu denunzieren ist nicht die feine Art. Als sachliche Erklärung ja, aber gleich zu bollern...
Wenn Du am Telefon auch so losgegangen bist kann ich den Typen bei Hamann fast verstehen.
Da hätte ich als der Herr an der anderen Seite der Leitung auch nur den Vorschlag des Simmerrings gemacht.
)
Der Ton macht die Musik.
Nichts desto Trotz -> entspannen-> nochmal anrufen -> netter sein -> auf Gewährleistung pochen
Gruß
Lieke
>Das is ja mal harter Tobak!
>Der Gesetzgeber schreibt allerdings vor, dass der Hersteller(?) Dir 2 Jahre Garantie gewähren MUSS! Obs nun der Hersteller oder der Vertreiber war, weiß ich jetzt net. Aber auf jeden Fall ist es dann nicht Dein Schaden. Hamann MUSS, IST VERPFLICHTET; KANN GARNET ANDERS als Dir den Schrott abzunehmen und Dir neue zu geben. Mach Dich aber bitte nochmal genau schlau. Bin mir zwar sicher, aber zwei Meinungen sind besser als fünf, weisst ja.
>Gruss und viel Glück beim reklamieren
>FaB