Seite 1 von 1

LED Tagfahrlicht

Verfasst: Mi 10.06.09 12:23
von 306erFreak
moin,

hab mir für meinen 306er angeleyes besorgt, mein händler meinte nun zu mir das es verboten ist led tagfahrlicht anzuhaben...? wenn ja is es ok wenn ich da nen schlater zwischen rein schalte?

Re: LED Tagfahrlicht

Verfasst: Mi 10.06.09 12:30
von Stoppi
Sorry, aber seit wann sind die Händler hierfür Experten..... :zieh:
Solange die FARBE der LEDs passt (also kein Blau etc.) und ein E-Prüfzeichen auf den Scheinwerfern ist, kannst Du das ganze bedenkenlos einschalten.

Hat ja auch überhaupt nichts mit TAGFAHR-Licht zu tun --- die Ringe der Angel Eyes sind nur STANDLICHTER! :sonich:

Re: LED Tagfahrlicht

Verfasst: Fr 19.06.09 07:58
von giant_didi
Wenn sie Dinger eine Zulassung als TFL hätten, wäre alles klar.
Als Standlicht dürfen die ja eh nur so schwach glimmen, daß man am Tag sowieso nichts davon sieht.
Aber trotzdem würde mich die genaue Rechtslage interessieren. Meines Wissens darf man in D mit Standlicht nicht fahren, das ist ja nur für den Stand da, auch Tagsüber, entweder Abblendlicht, oder eben ein zugelassenes TFL, oder gar nix.
(Ich kann mich noch daran erinnern, daß man im Herkunftsland der Pugs nachts, innerorts mit Standlicht fuhr, da waren aber die meisten Forumsmitglieder noch nicht einmal in Planung)

Re: LED Tagfahrlicht

Verfasst: Fr 19.06.09 10:31
von TillP
Stoppi hat geschrieben:Sorry, aber seit wann sind die Händler hierfür Experten..... :zieh:
Solange die FARBE der LEDs passt (also kein Blau etc.) und ein E-Prüfzeichen auf den Scheinwerfern ist, kannst Du das ganze bedenkenlos einschalten.
#

Andere Farben wie Weiß sind in D eh nicht erlaubt..
STVO §50 Abs 1:
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

Es sei denn es handelt sich um Nebelscheinwerfer diese dürfen auch Hell-Gelb sein:
§52 Abs 1:
...es dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein...

Re: LED Tagfahrlicht

Verfasst: Fr 19.06.09 13:47
von firehawk
Ich habe auch mal gehört, dass das Standlicht nicht bei der Fahrt eingeschaltet werden darf aber ob die Polizei wirklich jemanden anhält nur wegen eingeschalteten Angel eyes?

AE sind ja im Moment nur bei BMW Tagfahrlicht...

Rein interessehalber, das wäre doch dann nur eine Ordnungswiedrigkeit oder?

Re: LED Tagfahrlicht

Verfasst: Fr 19.06.09 14:53
von TillP
firehawk hat geschrieben:Ich habe auch mal gehört, dass das Standlicht nicht bei der Fahrt eingeschaltet werden darf aber ob die Polizei wirklich jemanden anhält nur wegen eingeschalteten Angel eyes?

AE sind ja im Moment nur bei BMW Tagfahrlicht...

Rein interessehalber, das wäre doch dann nur eine Ordnungswiedrigkeit oder?
Nein wenn du an die richtigen Polizisten gerätst legen die dir dein Fahrzeug an Ort und stelle Still.
Es handelt sich um einen Verstoß gegen §50 Abs. 2. Darin heißt es:
...es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein.

Die einzige Ausnahme die es gibt ist nach §50STVZO Abs 4 geregelt:
---
(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.
---

Daher würde es rechtlich so sein, das du mit einem Fahrzeug unterwegs bist, welches nicht auf der Straße zugelassen ist, bzw. wo durch den Umbau die zulassung automatisch erloschen ist.

Das viele der Polizisten keinerlei Ahnung von den Bauvorschriften für Kraftfahrzeuge haben.

Re: LED Tagfahrlicht

Verfasst: Fr 19.06.09 16:00
von Frank309
Es ist auch nur ein Scheinwerferpaar eingeschaltet. Fahren mit Standlicht stellt keinen Umbau des Fahrzeugs dar..