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In dem Gutachten sind im Übrigen diverse Fahrzeuge mit Seitenairbags wie z.B. 406, 307 usw aufgeführt. Von daher sollte es schon machbar sein.Der beschriebene Einzelsitz erfüllt die Anforderungen der oben genannten Prüfgrundlage
und ist zum Einbau in Kraftfahrzeuge geeignet.
Wird im Zusammenhang mit dem Einbau des Einzelsitzes ein im Seriensitz integrierte Seitenairbag
stillgelegt und ausgebaut, so ist eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 3 StVZO
erforderlich.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO für den Einzelsitz
bestehen keine technischen Bedenken. Die mit dem Einzelsitz ausgerüsteten Fahrzeuge
dürfen in bezug auf die oben genannte Prüfgrundlage nicht von der Serie abweichen.
Aus den Anmerkungen: z.B. C1 Bei Fahrzeugen, die mit Seitenairbag im Originalsitz ausgerüstet waren, muss unverzüglich
eine Abnahme des Einbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt werden. Ein Nachweis über
die von der Fachwerkstatt durchgeführten Arbeiten ist gemeinsam mit dem Abdruck
der Allgemeinen Betriebserlaubnis bei der Abnahme des Einbaus vorzulegen. Ein
sinnfälliges Piktogramm, das auf die Stilllegung des Seitenairbag hinweist, ist für den
jeweiligen Sitzplatz gut erkennbar in geeigneter Weise anzubringen
Peugeotmaster hat geschrieben: Ein Problem hatte ich damals trotzdem. Ich habe alles selbst raus-bzw. eingebaut. sowie selbst die Airbags deaktiviert und Widerstand eingelötet. Normalerweise ist das nicht rechtens. das darf nur ein pyrotechniker machen. Wegen explosionsgefahr.