Nicht ganz, schon allein die Tatsache dass es in deinem Tätigkeitsumfeld liegt ist strafbar, da du es ja jederzeit funktionsfähig machen kannst. Nur wenn es z.b. im Kofferraum liegt weil du es durch die Gegend chauffierst ist es egal - aber dafür braucht man es sich ja nicht kaufen, oder?ach ja sowas im auto zu haben war meines wissens nach doch legal oder? nur benutzung war strafbar oder hab ich da irgendwie irgendwo was verplant?
Zudem erkennen laserbasierte Entfernungsmessgeräte Störsender/Radarwarner...und sie sind unempfindlich dagegen. Sie bringen somit nur etwas gegen Radarmessung. Beim anderen fährste zu schnell und man weiß dass du einen Störsender hast.
Also im großen und ganzen bringts keinen Freifahrtsschein - dann kauf dir lieber nen Routenplaner und lade dir sone Software runter. Oder nen Tagesticket für den Nürburgring