Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
CaliforniaPug
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Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von CaliforniaPug » Mi 04.02.09 11:07

Hi Leute,

bin vor einiger Zeit auf der Autobahn in ne Radarfalle geraten - klar, war etwas zu schnell unterwegs (Tacho ungefähr 135-140 in ner 120er Zone). Soweit so schlecht bin ich halt zu schnell gefahren, dafür gibts nen Ordnungsgeld, das bezahlt man und hält die Klappe.

Dann kam aber nach einiger Zeit der Bußgeldbescheid, habe natürlich so mit 20-30€ gerechnet. Nun hat mich beim öffnen beinahe der Schlag getroffen: 600€, 3 Monate Fahrverbot, Bearbeitungsgebühr in Höhe von *vielzuvielumnochglaubwürdigzusein*€, Anzeige, etc. Mir wird zur Last gelegt mit 263km/h durch die 120er Zone geschossen zu sein. Ist natürlich völliger Unfug, das Auto das ich gefahren bin (Golf III TDI Kombi) läuft ja mit ach und krach 200, ergo ein Messfehler.
Erster Anlauf war zwecks kurzem Dienstweg die örtliche Polizei. Dort nahm man sich meines Problems auch gleich an. Der Polizist lachte einmal lauthals und sagte, dass das natürlich ein Messfehler sein muss, er da aber nichts tun könnte, ich müsse den normalen bürokratischen Weg gehen.
Natürlich dann einen Widerspruch eingelegt. Zu meiner Überraschung kam sogar ein Anhörungsbogen. Dort habe ich die Situation dargelegt (mal ganz davon abgesehen, dass das Auto garnicht so schnell fährt hätte die Verkehrssituation so ein Tempo niemals zugelassen). Zu meinem Entsetzen wurde der Widerspruch aber abgelehnt!
Da ich natürlich im Recht bin, werde ich einen Teufel tun und diese Buße bezahlen, also wird das ganze wohl oder übel vor Gericht gehen.
Nun zu meinem eigentlichen Problem: wenn dieses Ding tatsächlich vor dem Kadi landet und ich dann auch freigesprochen werde (Zeugen, dass kein Motorumbau oder ähnliches stattgefunden hat gibt es genügende) dann heißt es doch normalerweise, dass der Freigesprochene nur seine persönlichen Auslagen zu tragen hat (also Portokosten für Widersprüche, Anfahrtskosten zum Gericht, etc.). Jetzt wird das bei mir aber übel teuer! Ich dürfte bald ne Woche Urlaub nehmen, von der US Westküste nach Deutschland und zurück fliegen - und was so ein Flug kurzfristig kostet, kann man sich ja vorstellen (da sind 1500€ und mehr schnell verbraten, wenns blöd läuft). Natürlich könnte ich auch einen Anwalt als Vertreter schicken, aber das kostet natürlich auch ne Menge Geld (vorausgesetzt das geht überhaupt).
Wie kann ich das am besten und günstigsten (also für mich - was es den Staat kostet ist mir in diesem Fall ZIEMLICH wurscht) lösen? Die bearbeitende Behörde scheint sich ja nun wirklich dümmer anzustellen als für Beamte des mittleren Dienstes erlaubt..
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sorrentix
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RE:

Beitrag von sorrentix » Mi 04.02.09 12:34

Hallo,

ich hatte mal einen ähnlichen Fall, in dem ich ein Bußgeld bekam und nicht schlecht staunte, weil auf dem Foto eine mir zwar ähnliche, aber keineswegs mit mir identische Person zu sehen war. Kennzeichen war auch nicht meins.
Ich dachte das schnell aufklären zu können, aber Pustekuchen: der Halter hatte ausgesagt, dass er nicht wüsste, wer da gefahren sei (Firmenauto), woraufhin das Untertanenmeldeamt einen COMPUTER-BILDABGLEICH machen ließ. Und da sah ich dem Typ wohl zu ähnlich und hatte noch dazu den gleichen Namen wie der Halter. Alle Einsprüche waren vergeblich, ich musste vor Gericht erscheinen, wofür ich mir freinehmen und 100 km fahren musste, nur damit der Richter (er und ich waren alleine) einen Blick auf mich und zwei aufs Foto nehmen und dann sagen konnte: das sind Sie nicht, Sache erledigt.

Die gute Nachricht für dich: wenn du unschuldig bist, muss der Staat dir deine Auslagen ersetzen. So wars jedenfalls bei mir, hat der Richter mir auch bestätigt. Fahrtkosten und Verdienstausfall, der allerdinigs zu belegen wäre. Die Mühe bliebe dir aber so nciht erspart. Insofern würde es wohl lohnen, das über einen Anwalt regeln zu lassen. Ich nehme mal an, dass du die Anwaltskosten dann auch geltend machen kannst, das weiß dieser aber sicher besser.

Viel Erfolg
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Jonnylein
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von Jonnylein » Mi 04.02.09 23:44

Hey,
was hältst du von der möglichkeit einen anwalt in deutschland zu kontaktieren der dass dann für dich regelt? musst halt mit ihm alles über telefon und email abwickeln, aber das sollte ja kein problem sein bei dem von dir dargestellten sachverhalt!

CaliforniaPug
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von CaliforniaPug » Mi 04.02.09 23:49

sicher, is die sinnvollste lösung. was ich eben nicht weiß ist, ob der so ohne weiteres mich vor gericht vertreten kann, aber das ließe sich ja herausfinden. ist definitiv die sinnvollste lösung, wenn auch nicht ganz so attraktiv (die fresse des staatsanwaltes möcht ich natürlich gern sehen ;)). hab zwar dummerweise keinen, aber das ist das geringste problem. ist natürlich jetzt noch eine milchmädchenrechnung, aber was könnte man denn für schritte gegen die behörde, also wenn das ganze thema vorbei ist, unternehmen, von einer dienstaufsichtsbeschwerde einmal ganz abgesehen? irgendwie ist da was schief gewickelt und ich lass mich nicht so sonderlich gerne von der exekutive verar***en (war schließlich selbst lange genug dabei)
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von Troubadix » Do 05.02.09 00:33

CaliforniaPug hat geschrieben:
Mir wird zur Last gelegt mit 263km/h durch die 120er Zone geschossen zu sein. Ist natürlich völliger Unfug, das Auto das ich gefahren bin (Golf III TDI Kombi) läuft ja mit ach und krach 200,
kann dir leider zu nix raten was andere nicht auch schon geschrieben haben, aber mal ganz dumm gefragt, die rechnen ja schon ne kleine messtoleranz ab, somit müsste der golf diesel fast 300 geschaft haben, bezahlen und ins guinness buch eintragen lassen dürfte aber sicher nicht in frage kommen :D :D :D

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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von madmat » Do 05.02.09 00:42

www.123recht.net

Die rechtlichen Grundbedingungen kann man im Forum ganz gut abschätzen lassen, evtl. dann mit Direktverweis auf:

www.frag-einen-anwalt.de

für verbindliche, rechtssichere Auskunft.
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von CaliforniaPug » Do 05.02.09 01:05

Troubadix hat geschrieben: kann dir leider zu nix raten was andere nicht auch schon geschrieben haben, aber mal ganz dumm gefragt, die rechnen ja schon ne kleine messtoleranz ab, somit müsste der golf diesel fast 300 geschaft haben, bezahlen und ins guinness buch eintragen lassen dürfte aber sicher nicht in frage kommen :D :D :D
troubadix
stimmt... unter dem aspekt hab ich das ganze noch garnicht gesehen ;). Aber ein gutes hat dein Hinweis: so kann ich mir eigentlich den Gutachter sparen, weil den Motor, der a) diese Kiste auf 300 bringt und b) auch noch in das Auto passt muss erst noch erfunden werden...
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von Sabine68 » Do 05.02.09 07:06

Hallo,

auch auf den Widerspruch würde ich nochmal widersprechen.
Wie kann die Behörde nur sooo blöde sein :auslach:
Viele Grüße
Sabine

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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von peugeot205winner » Do 05.02.09 09:30

[ironie][/ironie]
zumindest hälst jetzt den geschwindigkeitsweltrekord für serien- vw golf td's löl
also nicht traurig sein :floet:
wer hat interesse an der re union des alten oberfranken weiten france -power clubs

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Fahr nie schneller als dein PUG es verträgt :autospiel:

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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von Strange » Do 05.02.09 09:37

Sabine68 hat geschrieben:Hallo,

auch auf den Widerspruch würde ich nochmal widersprechen.
Wie kann die Behörde nur sooo blöde sein :auslach:
Sabine, Du kannst einem Widerspruch nicht Widersprechen. Da bleibt dann nur noch der Klageweg. :belehr:

Steht alles ausführlich in der "Rechtsbehelfsbelehrung" des Widerspruchbescheides. :zwinker:

Ansonsten führt meiner Meinung nach kein Weg an einem Anwalt vorbei.
Der kann - was Du nicht selbst kannst - Akteneinsicht verlangen. Ein Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, findet da ggf. schon den ein oder anderen Formfehler, so dass es möglicherweise gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Wenn z.B. auf dem Bild, was geschossen worden ist (sofern eins gemacht wurde und es keine Messung einer Laserpistole war), mehrere Autos zu sehen sind, sieht es schonmal gut aus, denn die Messung könnte dadurch verfälscht werden.
Außerdem kann der Anwalt sich die Messprotokolle von Justierung und Wartung der Messanlage zeigen lassen. Weist das Protokoll schon Lücken oder Fehler auf, war´s das für das Verfahren.

Daher nochmals mein Rat: Am besten zum Anwalt für Verkehrsrecht gehen. :)

Gruß, Jan

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