darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Waldfee106
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darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von Waldfee106 » Fr 30.03.07 15:39

Ich habe was bestellt am 04. Februar. Einen Teil der Lieferung hab ich auch bald darauf bekommen ... den Rest nicht (2 mal der selbe Artikel)

Ich habe nun alle 2 Wochen nachgefragt, wann ich mit der Nachlieferung rechnen darf.

Immer kam die Antwort - der Zulieferer hätte Schwierigkeiten bei der Lieferung und sie erwarten den Artikel aber in der kommenden Woche. Der Versand an mich soll dann sofort erfolgen blablabla.

So, nun hab ich bei ebay den selben Artikel gesehen - in deren AGB steht aber, sie haben nicht alle angebotenen Artikel auf Lager .... Lieferzeit da soll 7 bis 14 Tage sein.

ich hab beim ebayer angefragt, ob DER Artikel auf Lager ist (mit dem Zusatz, dass der Zulieferer wohl momentan Probleme mit der Lieferung hat) ... ich warte nun die Antwort erstmal ab.

Wenn er den Artikel auf Lager hat - würde ich gerne bei ebay "bestellen" (Auktion läuft noch 14 Tage - Sofortkauf ist angegeben).

Im Zuge dessen will ich aber davor beim Händler 1 den Kaufvertrag rückgängig machen und mein Geld zurückfordern.

muss ich da Fristen setzen? Ich komme mir echt langsam veräppelt vor.

Ist es schlau vorher nachzufragen, ob die Bestellung storniert werden kann? Oder fordert man das heutzutage gleich?

Zahlung erfolgte per Kreditkarte damals. .... ich warte nun schon fast 2 volle Monate auf meine beiden Artikel.

So ein Mist aber auch.
Liebe Grüße Bild

*waldfee106*

Morak
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Re: darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von Morak » Fr 30.03.07 16:00

Da würd ich doch gar nicht mehr lang warten. Meld Dich beim Verkäufer, er darf den Auftrag als storniert betrachten, Du willst Dein Geld zurück, und fertig. Inwieweit ihr euch mit dem Teil der Lieferung, den du hast, einig werdet, müsst ihr dann halt ausmachen.

Ich hatte Anfang des Jahres was ähnliches. Nach 5 oder 6 Wochen Warterei hatte ich kein Bedarf mehr am bestellten Artikel und hab mein Geld zurück verlangt. Hat da zumindest auch fluchs funktioniert (an dieser Stelle kann ich einen Einkauf bei schwabenhandel.de nicht wirklich empfehlen... aber was will man bei dem Namen auch erwarten :teufelgut: )

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Re: darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von obelix » Fr 30.03.07 16:26

Morak hat geschrieben:schwabenhandel.de nicht wirklich empfehlen... aber was will man bei dem Namen auch erwarten :teufelgut: )
ich hau dir gleich...
du bewegst dich auf hauchzartem eis mit solchen aussagen.
der gemeine schwabe ist eine grundehrliche haut und reagiert auf solche vorwürfe in aller regel mit drastischen sanktionen wie z.b. im misthaufen eingraben und den hahn draufsetzen oder ähnlichen dingen...

als angehöriger eines puffervolkes solltest du lieber zusehen, dass du dir freunde im rücken schaffst anstatt die vor den kopf zu stossen:-)
irgendwann kommen die franzosen über den rhein und dann bist froh, wenn ein paar gestandene schwaben euch badenser raushauen...

obelix

@waldfee: ned lang diskutieren, ein schreiben mit dem rücktritt hinschicken und ihm deutlich machen, dass ein artikel, auf den man so lange warten muss nicht mehr benötigt wird.
ende.
diese vertröstereien sind schon schlimm genug, wenn man auf teile von pug wartet, aber bei sachen, die man wo anders dann schnell bekomt muss man sich das ned geben:-)

gruss

obelix
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Morak
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Re: darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von Morak » Fr 30.03.07 17:05

obelix hat geschrieben:als angehöriger eines puffervolkes solltest du lieber zusehen, dass du dir freunde im rücken schaffst anstatt die vor den kopf zu stossen:-)
irgendwann kommen die franzosen über den rhein und dann bist froh, wenn ein paar gestandene schwaben euch badenser raushauen...
"Puffervolk" hab ich jetzt auch noch nie gehört... hat da wer Angst vor den Franzosen?
:D Naja... Du weißt ja wie´s gemeint war.... [ironie]genau so wie´s da steht[/ironie]
S´git halt badische un unsymbadische :P

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Re: darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von obelix » Fr 30.03.07 17:57

Morak hat geschrieben: "Puffervolk" hab ich jetzt auch noch nie gehört... hat da wer Angst vor den Franzosen?
echt ned?
schon wieder ne bildungslücke aufgeforstet*gg*

das ist keine frage der angst.
ist ne frage der vorbereitung und prophylaxe - bevor die angreifer dann wichtige landesteile erreichen können verpufft erst mal die grösste energie im badischen, den rest erledigen wir dann nach dem frühstück...

*wegrenn*

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Re: darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von slow307 » Fr 30.03.07 22:47

Wurde schon alles geschrieben, in punkto Frist setzen:

Es ist immer von Vorteil ne Frist zu machen. Marke "Wenn sie nicht bis -Datum- geliefert haben sehen sie meine Bestellung als annuliert an." Da ist man immer auf der sicheren Seite.

Und die bereits erhaltene Ware (hatte es so verstanden du hast mehrere Sachen bestellt, nur einiges davon erhalten) per Einschreiben (man geht sicher dass es 100% ankommt) sofort zurücksenden.

Weil du hattest ja das GESAMTE kaufen wollen und nicht nur einen Teil davon - laut unserem BGB haste somit das Recht von allem zurückzutreten wenn der Verkäufer nicht komplett das gegeben hat, was versprochen/vereinbart wurde.



Weiterhin hilfreich: Briefwechsel speichern, um zu belegen wie lange das hin und her schon dauert und wann man sich bereits beschwert hat. Nach der Fristverstreichung sind Rechtsmittel zulässig und sinnvoll. Heißt in deinem Falle, Geld zurück :zeig:

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Re: darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von Michassammy » Fr 30.03.07 23:48

LEUTE LEUTE,

passt auf was ihr erzählt, wenn keiner kaufmännische kenntnisse hat, sollte er sich nicht auf dünnes Eis begeben undRatschläge geben von denen er keine Ahnung hat.

Also Feechen (ich weis du magst das net wenn ich dich so nenne *g*)

Du hast mit ihm einen Kaufvertrag geschlossen, du hast bezahlt und deine Pflicht erfüllt, seine Pflicht war es die bestellte Ware zu liefern, in richtiger Menge, zum richtigen Zeitpunkt und in vereinbarter Qualität.

Das hat er gemacht, aber nur zu Teil, deshalb kommst du nicht sofort aus dem Kaufvertrag raus, aber es besteht ein Sachmangel (Schlechtleistung)!, rein rechtlich natürlich, wenn er es so macht (Kulanz) ist es OK ;)

Folgende Vorgehensweise:

SOFORT den Mangel schriftlich bekannt machen und eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung (also Lieferung der Restlichen Ware) setzen, dies sind üblicherweise 2 Wochen.

Schlägt dieser Versuch zur Nacherfüllung fehl, musst du ihn einen 2. Versuch geben, wieder Schriftlich eine Nachfrist setzen und nochmal das ganze von vorn.

Schlägt dieser Versuch auch fehl hast du 2 Rechte:

Minderung des Kaufbetrags oder Rücktritt vom Vertrag, der Rücktritt ist aber nur möglich wenn es schwere Mängel sind, wie bei dir, ich meine, da fehlt ja die hälfte!!!

Bei dem Rücktritt musst du ihm die Ware geben und er dir das Geld, hast du die Ware aber schon benutzt, kann und wird er dir diese Nutzung von zurückvergütetem Geld abziehen.

Du siehst die Möglichkeit besteht, aber rechtlich und nach Gesetzt musst du den oben genannten Weg gehen.

Du kannst aber auch auf den Menschen in ihn hoffen und schreibst das du es auflösen willst, geht er darauf ein = gut für dich, macht er es nicht, dann gehst du den obrigen Weg ;)

Viel Erfolg
gruß Micha

EDIT: achja Berufe dich auf die §§ 437 i.V.m. 440 BGB!, wenn er sich gegen den kaufvertragsrücktritt sträuben sollte, kannst du dir auch einen Anwalt nehmen, die Anwaltsgebühren trägt dann der feine Herr ;)
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Re: darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von obelix » Sa 31.03.07 10:02

Michassammy hat geschrieben:SOFORT den Mangel schriftlich bekannt machen und eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung (also Lieferung der Restlichen Ware) setzen, dies sind üblicherweise 2 Wochen.
das ist zwar rein schriftsachlich richtig, aber durch die tatsache, dass sie mehrfach telefonisch angemahnt hat kann sie sich den schreibkram sparen.
ein brief mit rücktrittsandrohung reicht da völlig aus, so wie ich es eingangs geschrieben habe.
im brief die telefondaten nennen und evtl. die ansprechpartner.
damit hat sie ihre pflicht bereits übererfüllt und kein anwalt oder richter kann ihm da raushelfen.

vor allem, wenn es sich um nen artikel handelt, der mit einer frist zusammenhängt, z.b. einem geburtstagsgeschenk o.ä.
oder wenn der artikel ohne die nachlieferung nicht nutzbar ist, z.b. ersatzteile die zusammen eingebaut werden müssen.

im extremfall reicht da dann auch der einzelverbindungsnachweis des telefonproviders als nachweis aus, ist einer der vorteile der heutigen zeit, wo alles digital gespeichert wird:-)

auch die rücktrittsfrist sollte da noch greifen, (denke ich) weil der kaufvertrag ja nicht erfüllt wurde. da müsste man sich aber noch mal schlau machen, ob eine nur teilweise erfüllung aufschiebende wirkung für die im tdg verankerte rücktrittsfrist hat.

ich hatte solche fälle auch schon und da hat es nie probleme gegeben. keiner wird sich auf das offensichtliche risiko einlassen, den ar*** voll zu kriegen und kosten zu produzeren, wenn sich die sachlage so darstellt.

gruss

obelix
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Re: darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von Waldfee106 » Sa 31.03.07 10:08

Nee ich hab nix telefonisch gemacht ..... es geht um einen online Handel - demnach lief alles per mail danach. Schriftverkehr hab ich aber.

Eigentlich kann ich auch warten und nix kündigen, wenn die Ware kommt, schick ich sie zurück, da zu spät geliefert. (bei Otto, Neckermann & Co geht das zumindest anstandslos) :nixkapier:

Es geht um 2 Türschrankgriffe .... die leider nur einer anbietet - man die nicht beim Hersteller persönlich beziehen kann - man muss von denen autorisierter Händler sein. Eigentlich ne pillepalle Angelegenheit ... nur hab ich von der Serie die anderen Modelle alle schon an den Schränken und ich kann auf nix anderes ausweichen, weil das dann nicht zusammenpasst.
Liebe Grüße Bild

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Re: darf man Kaufvertrag aufkündigen - Fristen?

Beitrag von Michassammy » Sa 31.03.07 10:10

Moin Obelix,

Achtung, sie kann bei Telefonaten nicht nachweisen das sie ihn gemaht hat, sie könnten sich ja auch über dasWetter unterhalten haben!

Der von mir beschriebene Weg ist der rechtlich korrekte, aber wie ich sagte, wenn er sich auf was anderes einlässt ist's ja OK.

Des Weiteren ist es unerheblich ob sie ein Geburtstagsgeschenk gekauft hat oder es nicht mehr gebrauchen kann, das ist kein Grund zu Auflösung eines Vertrags, WENN sie aber im Kaufvertrag mit berücksichtigt hat das sie die Ware bis spätestens zu xyz haben will (also einen Termin angegeben hätte und dieser Vertrag von diesem Termin hat abhängig gemacht, dann wäre es OK), weil sie dannach keine Verwendung mehr dafür hat , wäre sie aus dem Schneider.

Der Vertrag wurde erfüllt von ihm, aber magelhaft, sie muss schon den oben genannten Weg gehen oder es so wie bei dir probieren und hoffen das er es macht =)

so ist nur der rechtliche Weg ;)

viele Grüsse
Micha
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