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Über gelb gefahren...

Verfasst: Mi 01.11.06 22:56
von Algi
Hi,
war heut abend mit meinem 206 etwas unterwegs gewesen und habe die Rennleitung schon auf der Hinfahrt an einer großen Kreuzung gesehen und oben das rote Lichtchen am Blinken,also haben Verkehr wohl aufgenommen mit Kamera (ich hatte kollegen eben nach haus gebracht).

5 Min später auf der Rückfahrt wieder an der selben Kreuzung sehe ich sie immernoch da stehen und ist ja alles okay,fahr über die Ampel die gerade auf gelb springt (ca. 15m vor mir) und ich gib nochmal etwas gas und fahr drüber.

An der nächsten Ampel schau ich in den Rückspiegel "STOP Polizei"...na klasse

Ich halte normal an, Führerschein Fahrzeugpapiere und dann haut der auf einmal rein "ja ich habe sie angehalten weil sie über rot gefahren sind"

"nene, also das habe ich anders gesehen...Die Ampel ist kurz vor mir auf gelb gesprungen, und sogar wenn ich für das Gelb hätte bremsen wollen, hät ich Vollbremsung machen müssen"

"nein, das war voll rot!"

Er abgezischt und kommt nach 3min aus seinem Auto wieder "ja also das gibt dann 3Punkte und 50Euro, Anzeige kriegen sie in ein paar Wochen zugeschickt"


Hatte noch nen Kollegen neben mir, der hatte ebenfalls gesehen,dass Ampel gerade erst auf gelb gesprungen war..
Ich bin noch 18, und soo froh dass ich vorher 125er hatte, und damit Probezeit um ist, sonst hät ich jetz erstmal nen richtig großes Problem.
Aber trotzdem...sowas kann doch nicht angehen, oder was meint ihr?
Und auf Video haben die auch nix aufgenommen da der Wagen quasi parallel zu mir stand, und es somit nur einer (oder beide?) ersponnen haben.

Und ich vermute es bringt wohl eh nix dagegen Einspruch erheben, oder? 2Bürger, davon 1 Betroffener, gegen 2 Beamte, ich glaub da hat man ja eh keine Chance.

Aber schweinerei find ich sowas trotzdem :sonich:

Re: Über gelb gefahren...

Verfasst: Mi 01.11.06 23:56
von madmat
Null Chance...sowas ist beschlossene Sache.
Das grüne Auge zählt mindestens doppelt soviel wie deins.
Hatte einen ähnlichen Fall, da fuhr meine Freundin, hinter uns noch ein Kumpel, Offizier bei der Bundeswehr der unsere Aussage bestätigte - war alles egal gegen 1(!) Polizisten.

Re: Über gelb gefahren...

Verfasst: Do 02.11.06 00:09
von 206SE
Als mir kürzlich so eine dumme Tusse meinen Wagen zerknautscht hat, hab ich auch Schuld bekommen, obwohl alle Zeugen für mich ausgesagt haben. Die Rennleitung meinte ich hätte die Vorfahrt missachtet, das die Alte noch ganricht an der Kreuzung stand und angegeben hat, die hätte mich gesehen und wär trotzdem gefahren, schein keinen zu jucken. Auch, dass sie mich am Heck erwischt hat, weil sie losgefahren ist als ich fast an ihr vorbei war, ist den grünen völlig egal. Ich bin auch froh, dass ich meinen 125er hatte, sonst wär ich jetzt mit 3 Punkten und 84,63€ Strafe ganz schön in der Klemme (kostet mich den Job ohne Führerschein).

mfG 206SE

Re: Über gelb gefahren...

Verfasst: Do 02.11.06 08:27
von -Chris-
madmat hat geschrieben:Hatte einen ähnlichen Fall, da fuhr meine Freundin, hinter uns noch ein Kumpel, Offizier bei der Bundeswehr der unsere Aussage bestätigte - war alles egal gegen 1(!) Polizisten.
ähh... als soldat gilt dein wort aber auch doppelt - du + freundin + 2x kumpel = 4 aussagen, der polizist kommt ansich grad mal auf 2, selbst wenn der soldat nur eine stimme hätte wär das mehr..

mfg chris :)

Re: Über gelb gefahren...

Verfasst: Do 02.11.06 08:48
von gobo206
Gegen den Bescheid Widerspruch einlegen mit Angebe des Zeugen!
Schön begründen mit Zeitangabe (theretisch ist es nachzuvollziehen sekundengenau wie die Ampel geschaltet war)!
Dann erstmal abwarten!

Re: Über gelb gefahren...

Verfasst: Do 02.11.06 09:02
von Waldfee106
Man kanns halten wie man will - wenn man der Meinung ist, da stimmt was nicht, sollte man Einspruch einlegen - wurde ja beschrieben.

15 m vor der Ampel sind genug Zeit um zu bremsen ;)

In der Praxis gibts da auch unterschiede. Als ich nach Göttingen (Niedersachsen) kam - war es auch eine Umstellung für mich, bei gelb quasi schon anzuhalten. Da ist es üblich gewesen, Gelbbremser zu sein.

Nach dem Umzug ins Saarland musste man höllisch aufpassen, denn hier wird noch, wo kein Ampelblitzer ist, lustig bei knallrot gefahren. Bremst man bei Gelb, wird einem der Poppes abgefahren :traurig:

Vor Ampeln Gas zu geben halte ich eh für gefährlich - und mache das auch nicht. Man fährt immer gut, wenn man sich vor Ampeln drauf einstellt, dass sie rot werden können demnächst. Dann gibbet auch hinterher keinen Huddel wie diesen.

Kannst es ja mit Einspruch versuchen - vielleicht kommst Du durch.

Re: Über gelb gefahren...

Verfasst: Do 02.11.06 10:33
von H4gg3r
naja wenn 50 fährst und bist 15m vor der ampel, bist nach fausformel in 1sec. schon an der ampel, und die schalten länger als 1sec gelb würd ich einfach mal sagen.
und n kumpel und ich haben vor nem monat mit m 530d von seinem dad 70m nach beginn eines überholverbots ne karre überholt, woraufhin wir dann von den grünen rausgezogen wurden. adresse und alles aufgeschrieben(kumel war probezeit). er hat weiterhin behauptet er wär vor dem schild raus und 10m nach dem schild reingezogen, bulle haben was anderes gesagt.
als dann die anzeige kam, hat er einfach geschrieben dass er es nicht zugibt. daraufhin kam dann en schreiben, dass die anklage fallen gelasse wurde

Re: Über gelb gefahren...

Verfasst: Do 02.11.06 10:38
von 205*Cti
ICH HASS LEUTE die vor einer grünen Ampel schon mal auf 40 runter bremsen denn es könnte ja usw..
im normalfall kommt man immer bei gelb drüber oder man bremst "gemütlich"

hast du nen Rechtsschutz würd ich widerspruch einlegen

Re: Über gelb gefahren...

Verfasst: Fr 03.11.06 11:27
von doctor-ibay
Waldfee106 hat geschrieben:Vor Ampeln Gas zu geben halte ich eh für gefährlich - und mache das auch nicht. Man fährt immer gut, wenn man sich vor Ampeln drauf einstellt, dass sie rot werden können demnächst. Dann gibbet auch hinterher keinen Huddel wie diesen.
Finde diese Einstellung mehr als Vernünftig.
Ich meine, es kann jedem Mal passieren, dass man einmal bei Dunkelgelb rüberfährt; dagegen will ich garnichts sagen.
Aber ich denke auch, man sollte (wie Fee es schon so mehr oder weniger gesagt hat) es nicht "Provozieren"

@ 205*Cti:

darf man mal fragen, wie alt du bist?

Re: Über gelb gefahren...

Verfasst: Fr 03.11.06 11:58
von obelix
gobo206 hat geschrieben:Gegen den Bescheid Widerspruch einlegen mit Angebe des Zeugen!
Schön begründen mit Zeitangabe (theretisch ist es nachzuvollziehen sekundengenau wie die Ampel geschaltet war)!
Dann erstmal abwarten!
äähm:-)

das mit der zeitangabe halte ich für wenig sinnvoll.
denn: die ampeln schalten nach programmen. die können durchaus unterschiedlich sein.
dann: vergleich mal deine systemuhrmit deiner am handgelenk und dann wieder mit der im auto. wieviel zeitunterschied hast allein da schon drinne?
du wirst nie im leben mit der angabe der sekundengenauen zeit durchkommen.

denn wer schaut vor der gelben ampel auf die uhr und merkt sich die bis auf die sekunde? und wer garantiert, dass die uhr genauso geht wie de zeitintervalle an der ampel?

wenn du das versuchst wird dich jeder richter, staatsanwalt und sogar dein eigener anwalt nur mitleidig anlächeln:-)

du kannst da nur mit der zeugen-aussage und bestimmtem auftreten und ner guten anwaltlichen beratung land gewinnen.

auch eine polizisten-aussage ist nicht in stein gemeisselt.
ein bekannter hat mal einen beamten von seinem anwalt vor gericht demontieren lassen das es ne wahre pracht war.
da ging es um was ähnliches. (stopschild)
vorwurf: stopschild überfahren
rausgekommen: freispruch

ablauf:

der polizist stand einige meter schräg hinter dem schild auf der anderen strassenseite und hat angegeben, dass er genau gesehen hätte, dass mein bekannter weder gebremst noch seine räder gestanden hätten.

anwalt hat ihm dann ne beschreibung des autos abverlangt (mit details) und auch nach der situation des kreuzungsverkehrs gefragt. dann fragte er, wieso er nicht den fahrer des gelben wagens, der hatte bremsen müssen als zeuge zugezogen hätte.
antwort: da hatte ich ned drangedacht.
wieder qantwort: ginge ja auch schlecht, denn da war nirgends ein gelber wagen - soviel zu ihrer beobachtungs"gabe"

raktiion: allgemeines gelächter, verwanrung des richters an den anwalt und freispruch.
der polizist konnte nicht mal das auto meines bekannten genau beschreiben, geschweige denn sagen, wieviele leute im auto sassen.

es ist nachgwewiesen, dass auch polizisten, die ja von berufs wegen genau beobachten müssen/sollen weit weg von den erfordernissen agieren. ist menschlich. jeder gewichtet seine wahrnehmung anders und es kommen bei 10 aussagen zum selben vorfall 12 verschieden versionen raus.

gruss

obelix