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Vertragbruch Privatkauf ?

Verfasst: Fr 17.12.04 21:58
von XenonShock
Ich habe Folgenden Fall

Ich habe auf eine Anzeige hin Teile Kaufen wollen. Habe mit dem verkäufer einen Preis Ausgemacht und mehrmahls Bestädigt das ich die sachen Kaufe. Alles per email.

Ich habe Das Geld überwiesen. Als ich nun Fragte ob das Geld angekommen ist und ob er Die wahre Versendet hat bekamm ich Als Antwort das er die Teile zu einem Besseren Preis Schon verkauft hat.

Dies ist doch ein Vertragsbruch oder? Ich meine es ist ja sozusagen schon ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Verfasst: Fr 17.12.04 22:55
von coce
Also ich würd sowas als Vertragsbruch sehen. Selbst wenn dir jmd mündlich etwas zusagt, gilt sowas ja als Vertrag.

Aber hast du wenigstens dein Geld wiederbekommen ?

Gruss coce

Verfasst: Fr 17.12.04 23:39
von XenonShock
Das Geld will er mir angeblich wieder geben.

Aber ich kann doch nun auch auf meine Wahre bestehen Egal wie der das macht.

Weil ich hät ein teil das 500€ bei Peugeot Kostet da für 50€ neu bekommen.

Verfasst: Sa 18.12.04 12:51
von molester
Mit dem Angebot durch den Verkäufer und der Annahme des Angebots durch dich, ist nach §433 BGB ein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Frage ist, ob der Verkäufer eindeutig gesagt hat, dass du die Ware haben kannst. Weiterhin ist die Frage, ob irgendwelche Fristen durch den Verkäufer gesetzt wurden..
Durch die Überweisung des Geldes hast du deine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt (Übereignung des Geldes). Die Übereignung der Kaufsache durch den Verkäufer ist ausgeblieben.
Das heißt du hast Anspruch auf die Kaufsache.

Verfasst: Sa 18.12.04 14:49
von XenonShock
Hab ihm nun gesagt was da Rechtlich auf ihn zukommt.

Er will die teile nun wieder besorgen. bin mal gespannt.

Verfasst: Sa 18.12.04 18:05
von McHolle
*Klugscheiß*

Also wenn du die bekommst, haste glück gehabt.
Rechtlich hätteste keine Chance gehabt, da E-mail vor gericht nicht gültig sind, wenn sie keine Signatur nach dem Signaturgesetz haben.

HeHe da hat es sich doch heut glatt mal gelohnt in Wirtschaft aufzupassen :lol:

Verfasst: Sa 18.12.04 18:30
von XenonShock
Aja Meinst du?


Also ich denke schon das ich Recht habe. Sont wär ebay ja auch Ungültig. Auserdem is bei jeder email die Ip u.s.w dabei.

Ich hatte schon öfter so Fälle und Recht bekommen. Und sollen all die Anwälte Unrecht haben.

Verfasst: Sa 18.12.04 19:15
von dol
mom mal, die beweislast von emails sind ja vielleicht nicht gut, aber gültig allemal, mündlich ist ja auch gültig

Verfasst: So 19.12.04 13:53
von molester
> dol schrieb:
>
> mom mal, die beweislast von emails sind ja vielleicht nicht gut, aber gültig allemal, mündlich ist ja auch gültig
Das würde ich aber auch so sehen!

Verfasst: Mo 20.12.04 09:35
von McHolle
ebay is deshalb gültig, weil du da etwas im net auf ner Seite (!) machst, bzw eingibst. Hab ich anfangs auch net eingesehn, bis mein Lehrer mir das so gesagt hat.... is halt so :roll: