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Re: Umtausch bei ATU?

Verfasst: Do 04.05.06 10:05
von Lärmfahrer
Also bei uns hier läuft das ein bisserl anders.

Ich hab mal Sitzbezüge gekauft und wollte sie ne halbe Stunde später umtauschen. Die *böses Wort* haben mir mein Geld nicht zurück gegeben, sondern nen Gutschein. -> Müßte eigentlich Schuldverschreibung heißen . . . blöde Säcke. Und wenn ich mich recht erinnere, dann ist sogar auf dem Gutschein drauf gestanden, dass der nur in der gleichen Filiale einzulösen ist.

PS: Dafür gibt's dort beim 1. Nachfragen keine Bremsdruckminderer für den 205 GTI, nach dem 2. Nachfragen gibt es sie schon, sind aber nicht lieferbar, und nach dem 3. mal nachfragen sind sie doch lieferbar, aber erst in 2 Wochen :-)

mfg

Lärmi

Re: Umtausch bei ATU?

Verfasst: Do 04.05.06 10:29
von vulkanus
Maaaaaaaaann... Lärmi!
Hättst noch ein viertes Mal gefragt wären sie lagernd gewesen! :auslach:

Re: Umtausch bei ATU?

Verfasst: Do 04.05.06 10:41
von Lärmfahrer
:zieh:

Re: Umtausch bei ATU?

Verfasst: Fr 05.05.06 17:48
von Lars307
Lärmfahrer hat geschrieben:Also bei uns hier läuft das ein bisserl anders.

Ich hab mal Sitzbezüge gekauft und wollte sie ne halbe Stunde später umtauschen. Die *böses Wort* haben mir mein Geld nicht zurück gegeben, sondern nen Gutschein. -> Müßte eigentlich Schuldverschreibung heißen . . . blöde Säcke. Und wenn ich mich recht erinnere, dann ist sogar auf dem Gutschein drauf gestanden, dass der nur in der gleichen Filiale einzulösen ist.

PS: Dafür gibt's dort beim 1. Nachfragen keine Bremsdruckminderer für den 205 GTI, nach dem 2. Nachfragen gibt es sie schon, sind aber nicht lieferbar, und nach dem 3. mal nachfragen sind sie doch lieferbar, aber erst in 2 Wochen :-)

mfg

Lärmi
Moin,

du als Kunde bist nicht verpflichtet einen Gutschein anzunehmen! Leider ist der Verkäufer auch nicht verpflichtet die Ware zurück zu nehmen. Meist steht aber in den AGBs oder aufm Bon "Rückgabe innerhalb 14Tage mit Kassenzettel". Das ist dann reine Kulanz des Unternehmens. Falls die Ware eben keinen Mangel kannstes dann eben zurück geben.
Das mit dem Gutschein machen die UNternehmn damit die Kohle auch schön in der Kasse bleibt.... aber wie gesagt.... Man ist nicht dazu verpflichtet ihn auch anzunehmen.
Übrigens... schreibe am Di meine Kaufmanns Abschlussprüfung. Grins
Wünscht mir Glück


der Lars

Re: Umtausch bei ATU?

Verfasst: Sa 06.05.06 03:27
von Pioneer205
Lars307 hat geschrieben: Moin,

du als Kunde bist nicht verpflichtet einen Gutschein anzunehmen! Leider ist der Verkäufer auch nicht verpflichtet die Ware zurück zu nehmen. Meist steht aber in den AGBs oder aufm Bon "Rückgabe innerhalb 14Tage mit Kassenzettel". Das ist dann reine Kulanz des Unternehmens. Falls die Ware eben keinen Mangel kannstes dann eben zurück geben.
Das mit dem Gutschein machen die UNternehmn damit die Kohle auch schön in der Kasse bleibt.... aber wie gesagt.... Man ist nicht dazu verpflichtet ihn auch anzunehmen.
Übrigens... schreibe am Di meine Kaufmanns Abschlussprüfung. Grins
Wünscht mir Glück


der Lars

Es ist sehr wohl so, daß die gesetzlich dazu verpflichtet sind ein 14-tägiges Rückgaberecht zu gewähren, daß auch bei Nicht-gefallen gilt. (also nicht nur bei unpassend oderso) Wenn sie allerdings mangelhaft geliefert haben, dann müssen sie sogar 6 Monate die Teile noch zurücknehmen. Da gilt nämlich die Sachmängelhaftung (wenn nötig, kann ich dir die Paragraphen aus dem BGB heraussuchen, das HGB gilt ja nur unter Kaufleuten).
Das Problem hatte ich nämlich grade erst.
Und der Warenwert ist vollständig wieder auszuzahlen (inkl. Mehrwertsteuer), da der Ursprungszustand wiederhergestellt werden soll. Ein Gutschein ist keine Wiederherstellung des Ursprungszustand, weil du das Geld nichtmehr für das ausgeben kannst, wofür du willst. :!:
Die probieren das nur immer wieder, weil die meisten nicht bescheid wissen und sich nicht beschweren.
Mir haben sie auch letztens noch bei ATU einen Luftfilteraustausch mit auf die Rechnung geschrieben (obwohl eindeutig mein 57i-Kit noch drin war)... betrügen tun die alle... genauso D1 und alle anderen. Die vertrauen einfach darauf, daß der Kunde sich nicht beschwert.
Man wird überall über den Tisch gezogen, wenn man nicht aufpasst!

LG,
Christian

Re: Umtausch bei ATU?

Verfasst: Sa 06.05.06 07:41
von InformatiX
@pioneer: das mit den 14tagen rücknahme verpflichtend ist doch nur ein bestandteil vom fernabsatzgesetz? eben weil du im gegensatz zum filialkauf bei katalogbestellungen keinerlei möglichkeiten hast, die ware vorher auf eignung und gefallen zu prüfen....

also ich bin mir ziemlich sicher, daß du bei filialkäufen keinerlei rückgabemöglichkeit hast, offiziell... die meisten läden lassen bei ovp - ware und so aber mit sich reden...
das mit der sachmängehaftung is klar..

grüße
Steffen

Re: Umtausch bei ATU?

Verfasst: Sa 06.05.06 12:14
von vulkanus
Da stimme ich Info mal zu. Die 14 Tage gibts nur im Fernabsatz, im Laden hattest ja die Möglichkeit das Produkt eingehend zu prüfen und es gekauft weil es deinen Ansprüchen entsprach.

Hatte früher selbst viel in dem Bereich zu tun und musste den Leuten regelmäßig die entsprechenden Paragraphen um die Ohren schlagen weil sie mit ähnlichem Halbwissen daherkamen. Das nervt nachm 3. Anruf an einem Tag.... "Jaja, schon gut, rufens noch mal wieder an wenns sich beruhigt ham! *tüt tüt tüt*" :auslach:

Re: Umtausch bei ATU?

Verfasst: Sa 06.05.06 13:24
von Pioneer205
yap, ok, das stimmt... garnicht dran gedacht...
aber mit den 6 Monaten Gewährleistung is korrekt...
LG,
Christian

Re: Umtausch bei ATU?

Verfasst: Sa 06.05.06 19:39
von vulkanus
Im Endeffekt? Ja :)

Ich glaub dass man inzwischen auch in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung eingeführt hat. 6 Monate sind deshalb im Endeffekt richtig weil die ersten 6 Monate der Händler nachweisen muss, dass das Gerät beim Kauf nicht defekt war. Die restlichen 18 Monate muss dagegen der Käufer nachweisen dass das Gerät beim Kauf defekt war.

Insofern beträgt die effektive Gewährleistung trotzdem nur 6 Monate. Richtig glaubhaft kannst es sowieso niemals machen dass der 8 Monate alte PDA bereits beim Kauf nicht funktionierte. Das nimmt einem keiner ab da zumindest ich es für zumutbar halte, dass sowas dem Kunden auch in den ersten 6 Monaten hätte 'auffallen können' und er es in dieser Zeit auch hätte schaffen können den Telefonhörer zur Hand zu nehmen...