0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Chakky
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0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von Chakky » Sa 05.04.08 11:56

Hallo,
da ich gestern eine begnung mit der Polizei hatte und halt die typischen Dinge wie warndreieck und alkohol test hab ich mal eine frage.

Ich bin aus meiner Probezeit raus aber noch unter 21, gilt für mich eine 0,0 Promille grenze ja oder nein.
Mein ehemaliger Fahrlehrer und eine vorhergehende anfrage bei der Polizei meinte das ich keine 0,0 habe, da ich 1. mein führerschein vor dem gesetzentwurf bestanden habe und 2. da ich aus meiner Probezeit raus bin.

Gestern wiederum meinte der Kollege in Grün, ja ich habe keine 0,0 grenze. worauf die Kollegin im Fahrzeug wild anfing zu spekulieren und sollte dann doch eine Test machen (mit 0,0 bestanden....)

so und nun die frage an euch! Gesetzes Grundlage bzw. welche aussagen sind nun richtig? 0,0 oder nich? *wir haben doch einige spezies hier*
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Re: 0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von Twisty » Sa 05.04.08 14:10

Die Null-Promille-Grenze gilt für Führerscheinneulinge unabhängig von ihrem Alter sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren
Ist eigentlich ziemlich eindeutig formuliert.. :augenroll:

Sei bloß froh, dass das so gelaufen ist....bei uns wird mittlerweile fast standardmäßig in die Augen geleuchtet und Drogenkonsum unterstellt :augenruppel: ...ich höre neuerdings ständig irgendwelche Geschichten von Schweiss-, Pinkel- und Bluttests :gruebel:

greetz

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Re: 0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von Chakky » Sa 05.04.08 15:29

ok :) hab auch noch jmd gefragt da wird es eindeutig erklärt...

finde es nur schön das sich nicht mal die polizei selber einig waren was nun gilt!

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/ ... lkohol.php
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Re: 0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von BigAl » Sa 05.04.08 19:22

Sers,

damit du defenitiv was handfestes in der Hand hast.

StVG §24C

§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Aber Trotzdem hat Alk im Straßenverkehr nichts zu suchen!!!!

Mfg Martin
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Re: 0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von meckemc » Sa 05.04.08 19:38

Twisty hat geschrieben:
Die Null-Promille-Grenze gilt für Führerscheinneulinge unabhängig von ihrem Alter sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren
Ist eigentlich ziemlich eindeutig formuliert.. :augenroll:

Sei bloß froh, dass das so gelaufen ist....bei uns wird mittlerweile fast standardmäßig in die Augen geleuchtet und Drogenkonsum unterstellt :augenruppel: ...ich höre neuerdings ständig irgendwelche Geschichten von Schweiss-, Pinkel- und Bluttests :gruebel:

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Schweißtest kannst nach dem Duschen vergessen.Pisstest ist immer gefährlich dann lieber glei Bludtest. Hab ich mal gehört :D

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Re: 0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von Chakky » Sa 05.04.08 19:41

ja das alk nix zusuchen hat das stimmt schon, nur ich bn halt bissel verwirrt....weil ich hab ein bier getrunken und 4h später gefahren und da war halt immer das sichere gefühl wenn das gerät doch anspringt bist ja raus aus der probezeit,

aber nun werd ich die paar monate wieder komplett sauber sein wenn ich mit den auto unterwegs bin
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Re: 0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von Lars-Eric » Mo 07.04.08 10:36

aber wenn dir dein führerschein lieb is, dann fährste auch nach dem
21. lebensjahr (gott is das lang her :D) mit ohne alkohol im blut.
auch wenn es nur ein pils 0,3l sein kann.

comprende mein junger padawan? :)

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Re: 0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von CaliforniaPug » Mi 09.04.08 12:05

klar hat alkohol nix im straßenverkehr verloren, aber ich find diese 0,0 Grenze schon etwas witzlos. Im Grunde ist es ja richtig, aber strenggenommen kann man in Teufels Küche kommen, wenn nur Spuren von Alkohol nachgewiesen werden - auch wenn sie so niedrig ist, dass eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit nicht vom schlimmsten probitionistischen Staatsanwalt nachgewiesen werden könnte.
Mir ist schon klar, dass mit dem Gesetz die "ach ein Bier geht schon (tuts auch)... und noch eins... und dann noch nen kleines"-Mentalität bei den Kids ausgetrieben werden soll. So "erwischt" es aber auch völlig harmlose Fälle: mir ist kurz nachdem ich den Führerschein bekam einmal etwas passiert, was mich heute Kopf und Kragen kosten könnte: ich war bei einem Freund am Abend (Wasser & Spezi!) und habe quasi beim gehen EINE weinbrandhaltige "Praline" (die mit der "Piemont Kirsche") gegessen. Mampfend also ins Auto gestiegen und nur 10m weiter in ne Polizeikontrolle geraten. Der Alkomat hat mir gleich mal 0,2 Promille ausgespuckt (klar, ein Bluttest hätte dem Spuk sofort ein Ende bereitet). Ich hab der Rennleitung die Sache erklärt, sie haben mir auch geglaubt, weil ich schließlich weit entfernt von irgendwelchen problematischen Werten war, Thema erledigt. Wenn man das Gesetz von heute jetzt sehr wörtlich auslegt, dann hat man nen Alkoholdelikt am Kragen und DAS kanns nun echt nicht sein.
Lebensziel: Besitzer aller 205 in den USA zu sein!

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Re: 0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von Chakky » Mi 09.04.08 15:03

das blaßgerät zählt nich, bluttest zählt!
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Re: 0 Promille grenze für Fahranfänger wann gilt es?

Beitrag von slow307 » Mi 09.04.08 16:53

klar hat alkohol nix im straßenverkehr verloren, aber ich find diese 0,0 Grenze schon etwas witzlos
Der Grund ist, die Rechtssprechung (die ja Vorbildscharakter hat) kann ja schlecht sagen wir machen jetzt ein Alkoholverbot für die Risikogruppe der Fahranfänger und dann legen wir die Grenze erst bei 0,3 Promille fest und alles davor ist nicht so schlimm. Wäre ja ein widersprüchlich...

Von daher ab 0,0 lt. Theorie. Aber bei einer Praline wird dir keiner den Kopf abreissen, nach den ersten Rechtssprechungen haben sich 0,2 Promille aufwärts eingependelt weil man von da an von Alkoholkonsum ausgehen kann/muss und der Rest da darunter deine Pralinchen/Medizin/komische Ablagerungen im Mund/was auch immer sein könnten.

Pisstest ist immer gefährlich dann lieber glei Bludtest. Hab ich mal gehört
Weiß ja nicht ob das ernst gemeint war. Also gleich zum Bluttest übergehen kann man natürlich machen wenn man eh weiß dass man etwas genommen hat. Wenn nicht ist eine Urinprobe deutlich schmerzfreier - wenn was rauskommt macht man den Bluttest dann eh gleich mit.


Stimme ansonsten Lars-Eric zu, Alk&Drogen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Gerade heute hat einer in der Umgebung hier eine Frau totgefahren, er selbst mit 2,4 Promille leicht verletzt überlebt, immer wieder schön sowas zu hören :daumenrunter:

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