Wie drückt ihr euch vor der Kirchensteuer?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Waldfee106
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Beitrag von Waldfee106 » Do 07.10.04 18:00

2. Kirchenaustritt

2.1 Voraussetzungen im allgemeinen

Die Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 15 BV hat unter anderem zur selbstverständlichen Folge, dass der Austritt aus einer Landeskirche oder irgendeiner Religionsgemeinschaft jederzeit möglich sein muss und nicht durch schikanöse Vorschriften erschwert oder unnötig verzögert werden darf. In diesem Sinne hat das Bundesgericht (BGE 104 Ia 79 f; ASA 48 566) festgestellt, die Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit verbiete es den Landeskirchen nicht, den Kirchenaustritt zu regeln und durch formelle Erfordernisse einen überstürzten Austritt unter dem momentanen Einfluss von Drittpersonen nach Möglichkeit zu verhindern. Aus der Verfassungsbestimmung sei nicht ohne weiteres abzuleiten, dass eine schriftliche Austrittserklärung ohne weitere Formalitäten akzeptiert werden müsse. Soweit ein kantonales Austrittsverfahren nur der Gewährleistung einer überlegten, klaren Willensäusserung diene, halte es vor diesem Grundrecht stand. Auch das Erfordernis einer beglaubigten Unterzeichnung sei nicht schikanös, sondern gewährleiste die Echtheit der Unterschrift und eine unbeeinflusste Unterzeichnung der entscheidenden Erklärung.

2.2 Austritt aus der katholischen oder evangelischen-reformierten Kirche

Die formelle Regelung des Kirchenaustritts obliegt im Kanton St. Gallen gemäss dem kantonalen Gesetz über die Besorgung der Angelegenheiten des katholischen und des
evangelischen Konfessionsteiles vom 25. Juni 1923 (sGS 171.1) den kirchlichen Körperschaften selber und ist von diesen auch in ihren Verfassungen klar geregelt. Die beiden grossen öffentlichrechtlichen kirchlichen Körperschaften des Kantons St.Gallen stellen genau umschriebene formelle Anforderungen an einen rechtsgültigen Kirchenaustritt.

- Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen vom 18. September 1979 (sGS 173.5), Art. 6 Abs. 2:

Die Zugehörigkeit (zum Konfessionsteil) erlischt, wenn dem Kirchenverwaltungsrat schriftlich und mit beglaubigter Unterschrift der Austritt aus der römisch-katholischen Kirche mitgeteilt wird.

- Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen vom 13. Januar 1974 (sGS 175.1), Art. 10 Abs. 1:

Mitglied der Kirchgemeinde ist jeder in ihr wohnhafte oder ihr zugeteilte evangelische Einwohner, der nicht schriftlich seinen Austritt oder bei der Wohnsitznahme seine Nichtzugehörigkeit erklärt hat.

Rechtsgültig kann der Austritt aus einer Kirche nur der betreffenden Religionsgemeinschaft gegenüber bekundet werden. Sie befindet über die Zugehörigkeit beziehungsweise Nichtzugehörigkeit einer Person (mittels Austrittsbescheinigung). Die subjektive Steuerpflicht erlischt indessen nicht erst mit der Abgabe der Austrittsbescheinigung, sondern bereits am Tag, an dem der Steuerpflichtige seinen Austritt formell rechtsgültig erklärt.

Anderseits ist es nach dem Untersuchungsgrundsatz jedoch Aufgabe der Steuerbezugsbehörde, Bestand oder Nichtbestand einer subjektiven Steuerpflicht und damit letztlich die konkrete Bezugsberechtigung einer Kirche abzuklären. Diese Sachverhaltsabklärung umfasst nicht etwa einen Entscheid über die Kirchenzugehörigkeit, der - wie erwähnt - allein der Kirche selbst zusteht, sondern lediglich eine Tatsachenaufnahme, die für die subjektive Steuerpflicht und das Steuermass unerlässlich ist.


3. Stille Kirchenaustritte

In den letzten Jahren ist vermehrt festgestellt worden, dass sich Neuzuzüger bei der Steuerbehörde der Zuzugsgemeinde als konfessionslos (dissident) anmelden, obgleich sie nicht formell richtig aus der Kirche ausgetreten sind. Meldet bei solchen stillen Kirchenaustritten die frühere Wohnsitzgemeinde (sofern Zuzug aus der Schweiz), der Steuerpflichtige habe einer im Kanton St. Gallen steuerberechtigten Konfession angehört, obliegt es dem Steuerpflichtigen, den behaupteten Austritt aus der Kirche nachzuweisen. Solange der Beweis für den Austritt nicht erbracht ist, gilt er als Konfessionszugehöriger. Wird der Beweis erbracht, wird er rückwirkend von der Kirchensteuerpflicht befreit.

Hat der Steuerpflichtige in der früheren Wohnsitzgemeinde jedoch keine Kirchensteuer entrichtet und stellt sich die st. gallische Religionsgemeinschaft auf den Standpunkt, der Zuzüger gehöre ihr noch an, hat diese den Beweis dafür zu erbringen, dass der Steuerpflichtige nicht aus der Kirche ausgetreten ist. Auf diese Weise werden alle Personen geschützt, die nie einer Konfession angehört haben (dissident geboren) und daher über keine Austrittsbescheinigung verfügen können, oder deren Kirchenaustritt zeitlich solange zurückliegt, dass nicht erwartet werden darf, sie seien noch im Besitze der Austrittsbescheinigung.
Liebe Grüße Bild

*waldfee106*

Ravage206
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Beitrag von Ravage206 » Do 07.10.04 18:13

Muss ich da jetzt zum örtlichen Pfarrer? Der dreht mir die Gurgel um, wenn ich dem sag, dass ich keinen Bock mehr auf seinen Laden hab! :cry: ;)
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vulkanus
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Beitrag von vulkanus » Do 07.10.04 20:26

Also bei uns reichts wenn man auf ne CD als einzigen Track 'Leckts mi...' von der EAV aufnimmt und im Begleitbrief erwähnt dass man so über die Kirche denkt *g*
Wer das Lied kennt wirds jetzt ev. witzig finden :)

Nee, in Österreich sollte n formloser Brief mit Autogramm reichen um auszutreten. Dieser wird an die jeweilige Kirchenbeitragsstelle geschickt und gut. Ich glaub ich werd die noch n wenig nerven, Kirchengelder im Sinne von Arbeitszeit verschwenden *g*
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to406ki
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Beitrag von to406ki » Do 07.10.04 21:15

aslo ick bin da nit drin ...

einwohnermeldeamt-da hab ick gesagt das ick den sch... nit brauch
die haben das dann geändert und das wars dann ... :twisted:

Gast

Beitrag von Gast » Mo 11.10.04 11:55

also, bei uns in der stmk (österreich) geht man zur bezirkshauptmannschaft, dort liegt schon ein fertiges formular auf. das muss man nur mehr unterschreiben - und schon is man draussen aus dem verein.

so long, scorpio


> vulkanus schrieb:
>
> Also bei uns reichts wenn man auf ne CD als einzigen Track 'Leckts mi...' von der EAV aufnimmt und im Begleitbrief erwähnt dass man so über die Kirche denkt *g*
> Wer das Lied kennt wirds jetzt ev. witzig finden :)
>
> Nee, in Österreich sollte n formloser Brief mit Autogramm reichen um auszutreten. Dieser wird an die jeweilige Kirchenbeitragsstelle geschickt und gut. Ich glaub ich werd die noch n wenig nerven, Kirchengelder im Sinne von Arbeitszeit verschwenden *g*

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Beitrag von Dj_205 » Mo 11.10.04 18:33

Bin auch schon am Überlegen ob ich austreten soll. Aber mit der Kirche ist das wie mit einer Versicherung, du zahlst obohl du nicht weisst ob du sie jemals brauchst.......

Was ist eigentlich wenn ich Kirchlich heitraten will und meine Partnerin ist noch dabei, darf ich dann trotzdem rein oder muss ich draussen bleiben??? ( Wär doch auch mal was geniales auf der Kirchen Tür, ein Heide in einem durchgestrichenen roten Kreis und drunter steht : Ich darf nicht hinein :lol: )

Am besten ist glaub ich wenn du erst immer nach der messe kommst und dir gratis Kuchen u. Kaffe holst :lol: :lol: . Muss man aber sehr skrupellos dafür sein.
Peugeot 205 XS verkauft an den höchstbietenden.....

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Bondra
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Beitrag von Bondra » Sa 16.10.04 21:12

Zum austreten aus dem Verein muss man nur zur Gemeinde (Land) marschieren und dort einen Wisch unterschreiben und noch die übliche Bearbeitungsgebühr zahlen. Auch und ich glaube du musst noch deine Lohnsteuerkarte mitnehmen.
Weiss nicht mehr so genau ist bei mir jetzt schon drei Jahre her, als ich ausgetreten bin :)

freeman
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Beitrag von freeman » So 17.10.04 20:25

schonmal dran gedacht das fast 40 prozent aller schulen von der kirche sind , das die kirche sehr viele Kindergärten unterhällt , die kirche einrichtungen für minderjährige mütter hat , sich um mishandelte Kinder kümmert usw...???
Man nimmt die Angebote der Kirche öf6er in Anspruch als man denkt.
ich selber war seid fast nem jahr nichtmehr in der kirche (Weihnachten ist das bei uns tradition :( ) aber ich werde trotzdem die kirchensteuer zahlen wenn s für mich soweit ist

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Bondra
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Beitrag von Bondra » So 17.10.04 20:58

40% der Schulen werden von der Kirche finanziert?
Das glaube ich nicht, sorry.
Kenne keine einzige Schule in der Nähe, die von der Kirche finanziert wird.
Es gibt einen Kindergarten, ok aber in der selben Umgebung sind noch drei andere staatliche.

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vulkanus
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Beitrag von vulkanus » So 17.10.04 22:46

In den erwähnten 40% der Schulen hängt vielleicht in Kruzifix drin das von der Kirche gesponsert wurde, sehr viel mehr kann ich mir da eher nicht vorstellen *g*
Mir fällt spontan kein Verein ein der mit der Kirche zu tun hat und von dem ich irgendwelche Vorteile beziehe.

@freeman:
Wenn du eigentlich gar nicht in die Kirche willst, welche Gründe sprechen dafür die Steuer zu bezahlen? Aus rationellen Gründen wird alles dagegen sprechen, nur für's gute Gefühl zahl ich die paar hundert Euro lieber in ne private Pensionsvorsorge ein oder lege sie gut verzinst an. Da hab ich mehr davon...
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