Seite 1 von 3

Sturmschaden...

Verfasst: So 28.02.10 15:21
von Miket
Gestern nutze ich noch den ersten trockenen Tag seit langem und bringe unseren Löwen richtig schön auf Vordermann und heute könnte ich kotzen vor Freude...

Gerade mußte ich meine Frau zur Arbeit bringen, wobei ich normalerweise direkt vor der Eingangstür zu ihrem Job halte. Heute höre ich ausnahmsweise auf sie und halte nur kurz am Straßenrand. Ergebnis: sie öffnet die Tür just in dem Moment, in dem von hinter eine Sturmböhe kommt und ihr die Tür aus der Hand reißt.....
Ich höre es noch kräftig knacken und habe jetzt eine verbeulte Tür, die auch noch kpl. schräg an der A-Saüle hangt vor der Garage... :motz:

Die ganze Tür hat von hinten einen kräftigen Schlag gekriegt und ist in der Halterung so überdehnt worden, dass das Seitenteil vorne am Kotflügel angeschlagen ist.... Jetzt ist die Tür erstmal versaut und schleift beim öffnen auch noch im oberen Bereich vorne am Kotflügel...

Ich ärgere mich noch am meisten über mich selbst, weil ich ausgerechnet heute nicht bis vor die Tür gefahren bin!!! Im Moment habe ich nicht mal Lust, mir die Sch... noch mal anzugucken und zu überlegen, wie ich das am besten wieder hinkriege... Wird auf jeden Fall nicht billig, weil lackieren angesagt ist! Und wenn, ich daran denke, dass ich schon einmal ein Metallic-Auto nachlackieren lassen mußte und das Ding hinterher aussah, wie ein Flickenteppich könnte ich sämtliche Lust verlieren, da überhaupt 'dran zu gehen.... :traurig:

Re: Sturmschaden...

Verfasst: So 28.02.10 15:31
von Gentsai
Such dir eine Frau mit kräftigeren Händen, dann hättest du das Problem jetzt nicht :D

Na mal Spaß beiseite, solange es nur ein kleiner Blechschaden ist braucht man sich doch nicht aufzuregen, ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand und das ist relativ schnell beseitigt.

Re: Sturmschaden...

Verfasst: So 28.02.10 15:52
von 407driver
zahlt sowas nich die teilkasko?

Re: Sturmschaden...

Verfasst: So 28.02.10 16:04
von nsu-mike
Sofern versichert, zahlt die Teilkaskoversicherung Sturmschäden abzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung. Und man kann auch nicht höher gestuft.

mike

Re: Sturmschaden...

Verfasst: So 28.02.10 16:13
von Miket
nsu-mike hat geschrieben:Sofern versichert, zahlt die Teilkaskoversicherung Sturmschäden abzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung. Und man kann auch nicht höher gestuft.

mike
Wußte ich noch nicht, da ich bisher mit sowas glücklicherweise nix zu tun hatte... Aber danke für den Hinweis - das lindert den Schmerz schon gewaltig! :)

@Gentsai
Stimmt, es gibt sicher Schlimmeres! Aber wenn, Du Spaß daran hast, dass Deine 10 Jahre alte Schleuder dank guter Pflege noch top dasteht, ist es halt doch ärgerlich, wenn durch so einen doofen Zufall (Windböhe just in diesem Moment), so etwas passiert... Shit happens...

Re: Sturmschaden...

Verfasst: So 28.02.10 16:45
von 406 D
moin,

ich kann es auch gut nachvollziehen, mit den jahren entwickelt sich doch eine beziehung du dem gegenstand namens auto.

mein schreckenscenario: auf einem großen ziemlich leeren parkplatz eine freie fläche gefunden zwecks vermeidung von feindkontakten in form von dusseligen türöffnern, komme ich zurück und links und rechts stehen doch tatsächlich welche - obwohl der parkplatz nach wie vor bald leer ist!
krisekrieg!

mit der teilkasko würd ich auch versuchen, sturmschaden müßte mit drin sein. laß dir nur kein eigenverschulden einreden, sprich zur sache nur das notwendigste angeben und auf eventuelle rückfragen warten, dann weiß man mehr was die von einem wollen und kann gezielt antworten.

Re: Sturmschaden...

Verfasst: Mo 01.03.10 18:16
von Miket
Na toll....

Mein Versicherungsmann meint, ich könne den Schaden zwar der Gesellschaft melden, aber sie wird wohl nix davon übernehmen, da Selbstverschulden vorliegt. Meine Frau hätte die Tür ja nicht just in diesem Moment öffnen müssen...

Die Teilkasko übernimmt zwar normalerweise Sturmschäden (wenn z.B. ein Baum gegen das Auto fliegt), nicht aber eben bei Selbstverschulden....

Wenn ich jetzt einfach behaupte, dass ein harter Gegenstand gegen die Tür geknallt ist, könnte jeder blinde Gutachter erkennen, wie der Schaden wirklich entstanden ist....

Schöne Sch....!!! Die Tür ist nicht nur selbst verbeult, sonder hängt auch noch so schräg an der A-Säule, dass sie bei jedem öffnen gegen den Kotflügel scheuert...

Re: Sturmschaden...

Verfasst: Mo 01.03.10 18:29
von nsu-mike
Es gibt einen feinen Unterschied:
- Dein Versicherungsmann wird ein klassischer "Versicherungsvertreter" sein, wie der Name schon sagt, er vertritt die Versicherung gegenüber den Kunden! Und Versicherungen zahlen am liebsten nicht.

- Suche Dir jemanden, der Deine Interessen vertritt, einen Versicherungsmakler, lt. Gesetz vertritt dieser seine Mandanten nämlich gegenüber der Versicherung, er kann auch die Schadenabwicklung durchführen. Und entziehe Deinem Versicherungsfuzzi die Betreuung, indem Du dem Makler einen Maklerauftrag unterschreibst, das kostet nichts. Dann verdient dieser Vertreter nicht auch noch jedesmal Provision, wenn Du einen Beitrag zahlst.

mike
selber Makler

Re: Sturmschaden...

Verfasst: Mo 01.03.10 19:19
von Miket
Ist leider nicht ganz so einfach weil der mein Versicherungsmann Versicherungsmakler, Nachbar und durchaus ein loser Freund von mir ist...

Ich denke, ich werde morgen einmal selbst bei der Versicherung anrufen und denen erklären, dass meine Frau einer auf uns zufliegenden Mülltonne ausweichen wollte und dabei die Tür aus der Hand verloren hat... :floet:

Re: Sturmschaden...

Verfasst: Fr 05.03.10 16:33
von Miket
Soderle - heute hat der Gutachter 'mal sein geschultes Auge auf unseren Schaden geworfen!

Gutachten kommt noch, aber er meint, das sich das wohl im Rahmen von 1.300 - 1.500 € bewegen wird! Er ist auch optimistisch, dass das die Versicherung dann voll übernimmt (abzgl. unserer Selbstbeteiligung).

Ich habe sowas ewig nicht mehr gehabt. Ist es eigentlich bei solchen Schäden immer noch so, dass die Versicherung auf Gutachtenbasis abrechnet? Ich ill den Schaden auf jeden Fall beseitigen, aber wenn ich das z.B. irgendwo in einer Werkstatt für 1.000,- € hinbekomme, werden dann nur diese 1.000,- € ersetzt, oder kann ich mir den Rest als Schmerzensgeld :floet: in die Tasche packen?