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Eintragungsfrage

Verfasst: So 13.05.07 17:34
von ossipostbote
Hallo, leute habe mir heute neue Felgen bestellt und habe ja nur eine Teilgutachten dazu, muss dann ja zum Tüv das der mir die Felgen abnimmt. Muss ich die Felgen dann eintragen lassen wenn ja brauche ich den Brief oder bekomme ich dann einfach nur eine Gültige voll ABE???

Habe schon den neuen EU Fahrzeugschein.

danke

Manuel

Re: Eintragungsfrage

Verfasst: So 13.05.07 17:38
von Morak
Wie mit allen Anbauteilen mit Teilegutachten: Ab zum TÜV, der prüft ob alles passt und stellt Dir einen Prüfbericht aus bzw. Bestätigung der Abnahme. Den DIN A4 Zettel musst dann im Auto mit Deinen Papieren mitführen bzw. so lautet die offizielle Empfehlung beim nächsten Mal wenn was an Deinen Papieren geändert wird in selbige übernehmen lassen.

Re: Eintragungsfrage

Verfasst: So 13.05.07 20:31
von pug-power
Vollkommen richtig, aber Vorsicht mit der Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Sollte man ziemlich bald vornehmen, da manche Personen von der Rennleitung auf sowas bestehen. Also gleich noch ab zum Landratsamt o.ä. und deine Felgen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, dann hast du nie mehr Probleme damit.
Sind wegen solchen nicht eingetragenen Kleinigkeiten schon mal zu nem Bußgeld verdonnert worden!

Re: Eintragungsfrage

Verfasst: So 13.05.07 20:44
von ossipostbote
Danke schon mal

Aber sag mal zum eintragen brauche ich doch den Brief, oder???

Manuel

Re: Eintragungsfrage

Verfasst: So 13.05.07 20:55
von Vollgastauglich
@pug power ... solche eintragungen, die bußgelder nach sich ziehen, sind üblicherweise nach §21 ... dann ist eine berichtigung der fahrzeugpapiere "umgehend durchzuführen"

bei §19.3 abnahmen ist die berichtigung der papiere zwar nötig, aber zurückgestellt - und du bist so lange lediglich verpflichtet, die eintragung (also den tüv zettel) mitzuführen ...
eine berichtigung der fahrzeugpapiere findet dann "bei der nächsten befassung" damit statt ...

@ ossipostbote ... solange du ein normales teilegutachten für die räder hast, brauchst du nur den fahrzeugschein (also den schein, den du sowieso dabei hast) .. weil ja in dem sinne nichts eingetragen wird, sondern lediglich eine "anbaubestätigung" durch den tüv erstellt wird. diese anbaubestätigung ist ein eigenes schreiben!
bei einer berichtigung der papiere brauchst du beide teile ... das is richtig - sollte dein auto finanziert sein (wenn das der grund der besorgten frage ist) kannst du von der finanzierungsbank den fahrzeugbrief zur eintragung anfordern. normalerweise machen die das auch relativ problemlos!

gruß martin

felgen eintragen

Verfasst: Mo 30.03.09 23:44
von Shakeboy
hii jungs will mir demnächst Felgen holen !!! Meine frage ist ich hab mein Auspuff nicht eingetragen spielt das eine rolle wenn ich die beim tüv eintragen möchte ?? Oder ist es nicht schlimm wenn mein wagen nicht tüv gerecht ist !!!

Freue mich um antowrten

Re: Eintragungsfrage

Verfasst: Di 31.03.09 07:43
von giant_didi
Das kommt daruf an, wie blind der TÜV Onkel ist.
Aber ganz nebenbei: Kann man wirklich gut schlafen, wenn man so ohne Zulassung und damit auch ohne Versicherungsschutz rumfährt?

Re: Eintragungsfrage

Verfasst: Di 31.03.09 12:03
von jm264
die frage die sich mir stellt warum ist der nicht eingetragen? schon mal mit dem gedanken gespielt dies gleich mit machen zulassen?