> boeseMI16 schrieb:
>
> > Frank309 schrieb:
> >
> > > boeseMI16 schrieb:
> > >
> > > Die Scheinwerfer sind nicht zulässig, auch per Sonderabnahme nicht eintragbar.
Alte wieder einbauen und am besten auch drin lassen
Sieht eh viel besser aus
> >
> > Sehe ich anders. Die Scheinwerfer selber sind zulässig. Nicht zulässig ist das Fehlen der LWR.
>
> die kann man doch an den DInger nicht nachrüsten, also nicht zulässig
Wieso? Das steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Der Scheinwerfer wird Lichttests unterzogen. Ob die LWR dran kommt dürfte da nicht interessieren.