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KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 16:20
von tunfaire
hallo.

ich hab zwar kein peugeot-spezifisches problem aber da ihr mir hier auch sonst immer gut helfen konntet, und ich kein entsprechendes forum gefunden hab, frag ich einfach mal:

ich hab ein 1968er dübener ei - wohnanhänger gekauft...der verkäufer mußte dann bei der abholung leider gestehen, daß er den fahrzeugbrief nicht mehr findet..(jaja, ich weiß -> klingt nicht besonders seriös aber er hat einen guten, keineswegs halbseidenen eindruck gemacht und wenn probleme auftauchen hab ich adresse und telefonnummer)

er hat noch ein schreiben aufgesetzt, daß keinerlei eigentumsrechte dritter bestehen und gesagt, daß man beim kraftfahrtbundesamt für 15,20 einen auszug aus dem zentralregister anfordern kann, in dem bestätigt wird, daß das fahrzeug eingetragen und nicht gesucht gemeld et ist.
mit dem kann ich dann innerhalb eines monats ein vollgutachten machen lassen und bekomme einen neuen brief.

- stimmt das so?

- und - was ist in dem fall, daß der hänger nie in der brd zugelassen war, sondern nur in der ddr???

vielen dank, falls jemand helfen kann

grüße

wolf

Re: KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 16:21
von Kris
das stimmt so. am besten musste da mit deiner zulassungsstelle reden, die können dir am besten weiterhelfen.

Re: KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 16:24
von tunfaire
huch, wie ging das denn so schnell..ich hatte ja fast noch garnicht fertig geschrieben..:-)

bei der zulassungsstelle hab ich angefragt, die haben mich an das kba verwiesen..dort hab ich auch schon das entsprechende formular gefunden.

ans telefon geht leider niemand mehr, sonst könnt ich gleich noch klären, was wäre, wenn das ding nur in der ddr gefahren ist...

vielen dank jedenfalls schonmal - ist sehr beruhigend.

Re: KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 16:27
von mike205gti
servus,
mein kumpel hat damals auch ohne probleme einen neuen brief bekommen. müstest dich aber vieleicht nochmal erkundigen weil es sein kann das es von Lk zu Lk verschieden ist

gruß
mike

Re: KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 16:28
von Kris
im extremfall wollen die vom vorbesitzer die erklärung über den besitzstand und den verbleib des briefes als "eidesstattliche versicherung" - dann wird per KBA-auszug nach daten geforscht, ob das ding angemeldet war, bzw. als gestohlen gemeldet ist etc. und dann wird der brief nach ner vollabnahme neu ausgestellt bzw. vorher wird der alte brief nochmal "aufgeboten", sprich es wird in amtsblättern ausgeschrieben, ob jemand das ding hat bzw. anspruch an das fahrzeug stellt, das dauert 6 wochen länger - meist überspringen die zulassungen das aber.

Re: KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 16:29
von mike205gti
denke mal das, das keine große rolle spielt ob der nur in der ddr gefahren ist oder nicht

Re: KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 16:40
von tunfaire
ich dachte nur, daß er dann im kraftfahrtbundesamt der brd ja garnicht registriert sein dürfte?!

oder wurden alle einträge (auch die vor grenzöffnung wieder abgemeldeten) ins register flensburg übernommen???

Re: KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 16:41
von Sorrento
Wie sieht denn das bei Fahrzeugbriefen aus, die nach Jahren plötzlich wieder auftauchen? Ich höre nämlich immer mal wieder die Geschichte von dem armen Menschen, der sich einen Oldtimer ohne Brief gekauft hat. Er restauriert ihn mit viel Liebe, Geld, Zeit, Schweiß und Tränen und dann eines Tages steht jemand mit dem alten Brief vor ihm und der arme Mann muss das Auto trotz neuem Brief herausrücken. Ist da nun was dran oder nicht.

Re: KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 16:49
von tunfaire
kann ich mir kaum vorstellen, daß das so stimmt.

erstmal wird ja ins flensburg geforscht, ob er als gestohlen gemeldet ist.

dann bekommt man nach der vollabnahme durch den tüv ja bei der zulassungsstelle neue dokumente - also auch einen neuen brief.

ich denke, daß dieser neue brief dann alle vorherigen dokumente automatisch ungültig macht...

wenn der ehemalige besitzer eigentumsrechte geltend machen will, müßte er ja dann schon erklären können, wie es denn in den besitz des neuen eigentümers kommen konnte, wenn er es nicht gestohlen gemeldet hat.

Re: KFZ Brief verlegt

Verfasst: Di 17.01.06 17:25
von Sorrento
> wenn der ehemalige besitzer eigentumsrechte geltend machen will, müßte er ja dann schon erklären können, wie es denn in den besitz des neuen eigentümers kommen konnte, wenn er es nicht gestohlen gemeldet hat.

Dann erklärt er halt, dass er für einige Jahre im Ausland war und sein Vermieter das Auto ohne sein Wissen verkauft hat. Ich weiß auch nicht, wie es sich rechtlich genau verhält und das scheint eigentlich keiner genau zu wissen. Jedes Mal, wenn das Thema aufkommt wird es kontrovers aber leider ohne Ergebnis diskutiert. Auch die Oldtimer Markt hat sich vor längerer Zeit schon einmal damit befasst und ist auch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen.