Prinzipiell: wie sieht ne ABE aus

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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dakopfnicka
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Prinzipiell: wie sieht ne ABE aus

Beitrag von dakopfnicka » Mi 04.05.05 19:06

Hallo,

nicht lachen :oha:

Meine Freundin hat sich Alufelgen gekauft... bei ATU.... :warsnich:

Wiedemauchsei, sie hat ne ABE dazu bekommen, sagt sie.
Diese ABE ist aber ein einfaches ausgedrucktes pdf... :roll:

Meine ABE sind alle weiss und haben blaue streifen... ist dieses pdf auch gültig?
Was ist, wenn die Herren in Grün sie mal anhalten sollten? :jaund:

Bin ja mal gespannt...
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Kris
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Re: Prinzipiell: wie sieht ne ABE aus

Beitrag von Kris » Mi 04.05.05 19:10

felgen gibts schonmal net mit ABE, die sind immer eintragungspflichtig. es gibt gutachten und die können unterschiedlich aussehen, je nach hersteller. meist A4 quer, weiss und text bla bla, nur gültig mit soundsoviel seiten und mit original stempel/unterschrift.
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Re: Prinzipiell: wie sieht ne ABE aus

Beitrag von little_lion » Mi 04.05.05 19:27

> felgen gibts schonmal net mit ABE, die sind immer eintragungspflichtig.

Ich hätte nicht gedacht, dass das mal passiert, aber ich muss dir widersprechen: es gibt Felgen mit ABE, die keine Eintragung erfordern. Sind meistens Alufelgen, auf denen die serienmäßige Reifengröße gefahren wird.

Hab mal ein Beispiel von Autec rausgesucht:

Gutachten: http://www.autec-wheels.de/pdfdoc/A01-B ... 51-NT2.pdf
und die ABE: http://www.autec-wheels.de/pdfdoc/B554- ... %20NT1.pdf

Im Gutachten steht:
Auflagen und Hinweise
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält
.

Und in der dazugehörigen ABE heißt es:
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.


Ich hab das so verstanden, dass dies eine "echte" ABE ist und man die Felgen nicht eintragen lassen müsste. Falls ich da falsch liege, bitte korrigieren...

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Re: Prinzipiell: wie sieht ne ABE aus

Beitrag von blue206 » Mi 04.05.05 19:29

> Kris schrieb:
>
> felgen gibts schonmal net mit ABE, die sind immer eintragungspflichtig.


Das stimmt nicht!!!!!! :o
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Re: Prinzipiell: wie sieht ne ABE aus

Beitrag von Dr. Martens » Mi 04.05.05 21:15

Also ich stimme den ganzen auch nicht zu! Habe zu meinen auch ne ABE! Musste sie halt nur eintragen lassen da ich statt 165er 195er daruf habe. War alles kein Problem.

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Kris
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Re: Prinzipiell: wie sieht ne ABE aus

Beitrag von Kris » Mi 04.05.05 22:26

okay, ich gebe zu, dass bei dem sonderfall, dass dieselbe felgen/reifengrösse verwendet wird wie ab werk es auch felgen mit ABE gibt - an die option hab ich nicht gedacht.

aber die ABE die ihr da in dem link habt ist ein nachtrag zu einem gutachten.
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hmm,

Beitrag von dakopfnicka » Do 05.05.05 16:30

das es für felgen abe gibt scheint nun klar zu sein.... schonmal gut... :)

aber wie ist es mit dem dokument an sich... gibt es sowas wie ne "formvorschrift", dh. es muss immer weisses papier mit blauen streifen sein oder reicht ein einfacher computerasudruck :?:

grüssle
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Re: Prinzipiell: wie sieht ne ABE aus

Beitrag von coce » Do 05.05.05 16:36

Wenn du dir manche ABE's anschaust ist das auch eher zum lachen .. also ein Ausdruck reicht.
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