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Theme Innenraumbeleuchtung, was ist erlaubt, was nicht?

Verfasst: Sa 19.06.04 09:37
von CarpeDiem
Hi Leute
würd mich jetzt mal ernsthaft interessieren, was im Innenraum an Beleuchtung erlaubt ist,.... will nicht wissen, was die Polizei nicht sieht und es deswegen keiner merkt, sondern, was ich während dem Fahren anhaben darf und ob ich das überhauof darf,...

danke schon mal Greetz, Marc

Verfasst: Sa 19.06.04 10:47
von Puck106
- NICHTS darf nach außen scheinen und andere Autofahrer irritieren

- Bei Lichteffekten (Blitzer etc.) ist es wahrscheinlich ganz schnell vorbei ;)


Und da diese Sachen immer Ansichtssache sind, gibt es immer wieder stress. Und das ganze fängt bei der Fußraumbeleuchtung an, und hört bei Flashlight-Deckenleuchte auf.

Mit anderen Worten: Mach dir keinen Stress! Ein paar LEDs sind ok, alles andere ist Futter für die Polizisten. Und mal ehrlich: Warum musst du beim Fahren irgendne Beleuchtung an haben?

Verfasst: Sa 19.06.04 10:54
von CarpeDiem
ich will se ja net beim fahren an ham, will ja nur, überhaupt ne beleuchhtung an ham können, wenn ich steh :) aber wenn das da so is wie mit der UBB, dass selbst wenn se aus is die dir das fahrzeug stillegen können lass ichs lieber bleiben :)

Greetz, Marc

Verfasst: Sa 19.06.04 10:59
von Puck106
Na dann bau dir ne ganz normale Peugeot-Deckenleuchte ein ?

Verfasst: Sa 19.06.04 11:21
von CarpeDiem
wollt halt scho bissel mehr was was style hat ;)

Verfasst: Sa 19.06.04 11:27
von Puck106
nimm eine von bmw oder mercedes :lol:

Verfasst: Sa 19.06.04 12:24
von Falanx
also ich kann dazu nur sagen dass ich es vorziehe, wenn ich ne fußraumbeleuctung hab, hatte sie neulich mal draußen, weil ich beim tüv war, und das war richtig ekelhaft!!!
hab mir da was lustiges gebastelt: alles was ich an belechung hab, landet an ner kleinen platine, auf die ich 5 verchromte kippschalter geschraubt hab, und diese platine ist in meinem "aschenbecher" und da da ne klappe drüber ist sieht keiner die schalter und es kann auch keiner gegen kommen. außerdem hats irgendwie was wenn man sone klappe aufmacht und da sone schönen schalterchen rausgucken. 8)

Verfasst: Sa 19.06.04 13:15
von Philipp.hy
also ich war letztens beim TÜV fragen, da ich blaue innenraumbeleuchtung hab und mein kofferraum ein wenig ausgeleuchtet. es ist legal, da es ja nur beim öffen der tür angeht und innen ist, nur was außen ist, ist nicht erlaubt oder muss halt eingetragen werden

Verfasst: Sa 19.06.04 13:46
von Azrael
ich hab in meinem rote fußraumbeleuchtung mit pro seite 5 leds reingemacht,
wie Falanx hab ich dann ne konsole in den aschenbecher gebaut mit 3 schaltern,
die anderen 2 sind 1x für spritzwasserleds und der 3te ist noch unbelegt.

also fußraum innen ist erlaubt, wenn es von außen nicht sichtbar ist, hab es eigentlich immer an und die polizei hats auch schon 20 mal gesehen da sagt niemand was, solange es eben nicht sichtbar ist und dich auch nicht blenden kann.

spritzdüsen leds hat nur ein bulle bisher entdeckt, der dann nur meinte dass ich die stromverbindung raußmachen soll (ja klar) aber die fliegen wirklich demnächst rauß, weils irgendwie doch kindisch ist.

tjo solang also von außen nix sichtbar ist und idch nicht gefährdet wird denk ich niemand was sagen, aber eine garantie geb ich nicht :)