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Frage zu ebay..

Verfasst: Do 15.04.04 07:58
von Epiphone79
Hab folgendes Problem. habe vor nun mehr als einer Woche was bei ebay erseigert, was ich wirklich sehr dringend brauche , und zu dem noch zu einem wahnsinnig guten Preis.


Nun meldet sich der Verkäufer aber nicht. Was kann ich machen?


Gruss


Torsten

re: Frage zu ebay..

Verfasst: Do 15.04.04 08:10
von Roy
Versuch einfach noch mal, den Verkäufer zu kontaktieren, das e-mail system von ebay ist nämlich maßlos überlastet, da geht schon mal was verloren.


Rechtlich gesehen kannst du gegen den Verkäufer, der sich nicht meldet, gar nichts machen, ausser ihn negativ zu bewerten, dann tut er das aber bestimmt auch. Das ist ja der Jammer bei ebay, wenn du dich als Käufer nicht meldest, dann kannst du ausgeschlossen werden vom System, als Verkäufer kannst du dir alles erlauben.


Was war denn das für ein Teil??


mfg


Roy


>Hab folgendes Problem. habe vor nun mehr als einer Woche was bei ebay erseigert, was ich wirklich sehr dringend brauche , und zu dem noch zu einem wahnsinnig guten Preis.


>Nun meldet sich der Verkäufer aber nicht. Was kann ich machen?


>Gruss


>Torsten

re: Frage zu ebay..

Verfasst: Do 15.04.04 08:32
von funny
Über die Beschwerde-Seite von ebay eine Mail an das Team. Kriegst dann die Adresse, normalerweise innerhalb von 48 Stunden. Mit der kannst Du dann über telefonbuch.de die Nummer rauskriegen, wenn Du Glück hast...

warum soll er nichts machen können ???

Verfasst: Do 15.04.04 08:36
von charlie
Durch Ablauf der Auktion gingen Verkäufer und Käufer einen rechtsgültigen Vertrag miteinander ein. Der Verkäufer ist verpflichtet das Produkt an den Käufer weiterzugeben, genauso wie der Käufer verpflichtet ist zu zahlen. Mach dem Verkäufer Druck per E-mail und droh mit Anwalt oder Polizei und Anzeige, das hat bei mir bis jetzt immer gezogen wenn sich niemand gemeldet hat :-)


MfG


Charlie

re: Frage zu ebay..

Verfasst: Do 15.04.04 09:01
von Epiphone79
Habe dem verkäufer inzwischen schon ca 4-5 mal eine Mail geschickt...keine Reaktion. Ich bin auch der Meinung, das er mit der Auktion mit mir einen rechtlichen Vertrag eingegangen ist, zumal ich ich ja mit den ganzen Schreiben über Gebotsbestätigungen und Zuschlag ja auch alles belegen kann.


Klar könnte ich ihm eine schöne Mail schreiben wegen Anwalt und so scherze, doch irgendwie bin ich nicht so der Typ, der so auf die Kacke haut! :-)


Andererseits ist mein onkel Anwalt...*grübel* :-)


Denke ich werde ihm noch einmal schreiben, und eBay benachrichtigen.


Gruss


Torsten


>Versuch einfach noch mal, den Verkäufer zu kontaktieren, das e-mail system von ebay ist nämlich maßlos überlastet, da geht schon mal was verloren.


>Rechtlich gesehen kannst du gegen den Verkäufer, der sich nicht meldet, gar nichts machen, ausser ihn negativ zu bewerten, dann tut er das aber bestimmt auch. Das ist ja der Jammer bei ebay, wenn du dich als Käufer nicht meldest, dann kannst du ausgeschlossen werden vom System, als Verkäufer kannst du dir alles erlauben.


>Was war denn das für ein Teil??


>mfg


>Roy


>>Hab folgendes Problem. habe vor nun mehr als einer Woche was bei ebay erseigert, was ich wirklich sehr dringend brauche , und zu dem noch zu einem wahnsinnig guten Preis.


>>Nun meldet sich der Verkäufer aber nicht. Was kann ich machen?


>>Gruss


>>Torsten

mein rat ...

Verfasst: Do 15.04.04 10:58
von Kris
... sachen, die man "dringend" braucht, sollte man net bei ebay ersteigern. das mit dem dringend brauchen ist ohnehin so ne erscheinung, alle brauchen immer alles dringend und sofort und am besten noch heute ... das soll kein angriff sein, aber das ist einfach so meine persönliche beobachtung. ich denke, dass man privatleuten schon locker mal 2 wochen zeit einräumen sollte, nicht jeder geht täglich online und holt alle 3 tage seine kontoauszüge und rennt dann binnen 48 stunden zur post.


ausserdem, es war ja ostern, kann doch gut sein, dass der verkäufer im urlaub ist?! im moment scheinen sowieso alle im urlaub zu sein ...


gruss, kris








>Hab folgendes Problem. habe vor nun mehr als einer Woche was bei ebay erseigert, was ich wirklich sehr dringend brauche , und zu dem noch zu einem wahnsinnig guten Preis.


>Nun meldet sich der Verkäufer aber nicht. Was kann ich machen?


>Gruss


>Torsten

re: mein rat ...

Verfasst: Do 15.04.04 11:34
von ginsel206
In einem Solchen natürlich gedachten Fall wäre wie folgt vorzugehen:


Der Vertrag wird mit Abschluss der Auktion rechtsverbindlich geschlossen.


Mahnung schicken.


Teil woanders regulär kaufen. Den daraus entstandenen Schaden (Neukauf - Ebay-Preis) per Mahnung geltend machen. Anspruch besteht aus §§ 280ff. BGB Schadensersatz wegen Nichtleistung.....


Verkäufer hat wohl nicht den Preis bekommen, den er wollte, und versucht jetzt die Methode -bin nicht da-, was ziemlich kurzsichtig ist :-)


Gruß

re: mein rat ...

Verfasst: Do 15.04.04 11:39
von bluestar205
>In einem Solchen natürlich gedachten Fall wäre wie folgt vorzugehen:


>Der Vertrag wird mit Abschluss der Auktion rechtsverbindlich geschlossen.


>Mahnung schicken.


>Teil woanders regulär kaufen. Den daraus entstandenen Schaden (Neukauf - Ebay-Preis) per Mahnung geltend machen. Anspruch besteht aus §§ 280ff. BGB Schadensersatz wegen Nichtleistung.....


>Verkäufer hat wohl nicht den Preis bekommen, den er wollte, und versucht jetzt die Methode -bin nicht da-, was ziemlich kurzsichtig ist :-)


>Gruß


also das find ich schon megaderb. weil sich der verkäufer net innerhalb 2 tage meldet. kann ja sein, das er krank ist, oder keine zeit hatte., computer kaputt oder sonst was. also eine woche sollte man schon einräumen können. und halt immer mal wieder an mailen. auch im notfall ebay kontaktieren. aber nur weil innerhalb von paar stunden sich niemand meldet, gleich woanders kaufen und das dein anmahnen...nee net wirklich.außerdem endet das dann sowieso im rechtsstreit. also das würd ich net machen.

das sind die richtigen

Verfasst: Do 15.04.04 11:47
von boese16v
Schön rechtsschutzversichert, wegen jedem lächerlichem Kleinkram gleich zum Anwalt rennen... wo kommen wir da nur hin....





>In einem Solchen natürlich gedachten Fall wäre wie folgt vorzugehen:


>Der Vertrag wird mit Abschluss der Auktion rechtsverbindlich geschlossen.


>Mahnung schicken.


>Teil woanders regulär kaufen. Den daraus entstandenen Schaden (Neukauf - Ebay-Preis) per Mahnung geltend machen. Anspruch besteht aus §§ 280ff. BGB Schadensersatz wegen Nichtleistung.....


>Verkäufer hat wohl nicht den Preis bekommen, den er wollte, und versucht jetzt die Methode -bin nicht da-, was ziemlich kurzsichtig ist :-)


>Gruß

re: das sind die richtigen

Verfasst: Do 15.04.04 11:56
von ginsel206
Hallo,


nur mal so am rande bemerkt, mit nichts kann man einen Anwalt mehr ärgern, wenn der Streitwert so niedrig ist, dass sich das Streiten für ihn nicht lohnt.


Also diese Rechtsschutztheorie ist auch nicht wirklich haltbar....


gruß


Gunnar