Dazu ein Beispiel:
Ich fuhr - als ich 18 Jahre alt war, also den Probeschein hatte - auf der Stadtautobahn, auf welcher 80kmh erlaubt sind.
Hinter mir ein Volvo, der mich mit Lichthupe anblinkt etc... ich dachte mir nix dabei, stieg ins Gas und wollte ihn vorbeilassen.
Und schon ging in dem Volvo auch das Blaulicht an..
Gemessen wurden damals 115 kmh, bei erlaubten 80kmh.
Der Polizist bereitete mich schon mal auf ne Nachschulung vor.
Nach einem Monat kam dann aber das Briefchen - ein Zahlschein von damals über 2.000 ATS, also über 145 Euro.
Allerdings NUR weil das das allererste Mal war, dass ich zu schnell gefahren bin. Hätte ich schon eine Anzeige wegen Schnellfahren am Hals gehabt,wärs zu einer Nachschulung gekommen.
Dass einem bei 150 auf der normalen Autobahn der Schein weggenommen wird, glaub ich nicht - auch nicht wenn man erst den Probeschein hat.
Vor allem wenns um Anonymverfügungen geht, ist es nicht ganz so tragisch.
Sobald es allerdings zu einer Anzeige kommt, wirds schon schwieriger
Ein Bekannter von mir wurde mit 178 kmh auf der A1 angehalten - ebenfalls mit Probeschein.
Musste 47 Euro zahlen - 21 fürs Schnellfahren und der Rest für "Fahren auf der linken Seite obwohl die rechte frei ist".
Du siehst - es ist auch von Polizist zu Polizist unterschiedlich..