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OT: Iich bin mit einer kündigung nicht eiverstanden?!

Verfasst: Di 24.02.04 11:29
von funkykowal
bin seit 4 jahren in einem betrieb beschäftiigt, und nun bin ich zu teuer...


das sollen die aushilfen machen. mein chef wird dadurch ca. 500 euro einsparen können ik monat


zum glück habe ich nicht gleich heute früh den wisch unterschrieben.l..


soll ich den wisch also unterschreiben oder nicht?


was ist mit einer abfindung?


ps.: die arbeit macht aber auch kein spaß...

re: OT: Iich bin mit einer kündigung nicht eiverstanden?!

Verfasst: Di 24.02.04 11:34
von Timon
>bin seit 4 jahren in einem betrieb beschäftiigt, und nun bin ich zu teuer...


>das sollen die aushilfen machen. mein chef wird dadurch ca. 500 euro einsparen können ik monat


>zum glück habe ich nicht gleich heute früh den wisch unterschrieben.l..


>soll ich den wisch also unterschreiben oder nicht?


>was ist mit einer abfindung?


>ps.: die arbeit macht aber auch kein spaß...





Ähm, der Arbeitnehmer muss eine Kündigung bestätigen? Seit wann denn das?


Aber zum Thema *g*


Rede mal mit dem Chef, verzichte auf x% Gehalt, werbe damit, dass du halt 4 Jahre Erfahrung mit dem Job hast, Aushilfen i.d.R. von der Materie wenig Ahnung haben. Eine Abfindung nach 4 Jahren dürfte nicht allzu hoch ausfallen, aber versuchen kann man es ja mal. Wenn du allerdings woanders einen Job bekommen kannst, dann nehme die Kündigung an. Sonst hast du halt noch etwas Puffer zum suchen.


Gruss


Frank

re: OT: Iich bin mit einer kündigung nicht eiverstanden?!

Verfasst: Di 24.02.04 11:41
von boese16v
Der kann dich gar nicht so einfach kündigen. Wenn das vor Gericht geht, muss er alle seine Bücher vor Gericht vorlegen damit die sehen können, dass es dem Laden zu schlecht geht, das sie dich wirklich nichtmehr bezahlen können. Wenn er dich nichmehr bezahlen WILL, kann er dich nicht kündigen. Außer du unterschreibst einen Auflösungsvertrag... wenn er dich rauseckeln will, dann geh zum arbeitsgericht, da gewinnte locker :) und dann gehste halt freiwillig und kassierst ne dicke Abfindung :)


>bin seit 4 jahren in einem betrieb beschäftiigt, und nun bin ich zu teuer...


>das sollen die aushilfen machen. mein chef wird dadurch ca. 500 euro einsparen können ik monat


>zum glück habe ich nicht gleich heute früh den wisch unterschrieben.l..


>soll ich den wisch also unterschreiben oder nicht?


>was ist mit einer abfindung?


>ps.: die arbeit macht aber auch kein spaß...

Kannst den Empfang bestätigen, aber...

Verfasst: Di 24.02.04 11:44
von StefanB
... achte drauf, dass in der Kündigung nix von gegenseitigem Einverständnis drinne steht.


Hast sonst evtl schlechte Karten beim Arbeitslosengeld.


Welchen Grund gibt der denn an. Arbeitsmangel zählt nicht, da er ja Aushilfen einstellt.


Wenn's wert auf die Arbeit legst, geh mal zur kostenlosen Rechtsberatung vom AA, evtl kannst ja rechtlich was mit nem Anwalt erreichen.


Aber normalerweise Anspruch auf Abfindung nach 4 Jahren, ich weiß nicht... !?!?


Viel Glück, StefanB

mal ganz langsam

Verfasst: Di 24.02.04 11:48
von markus
also, erstens mal: bist du entlassen oder gekündigt worden? ist nämlich ein unterschied, bei entlassung (=fristlose) steht dir keine abfindung zu. und natürlich muß man seine kündigung, entlassung unterschreiben.


und woher nehmt ihr alle den schwachsinn, dass der chef beweisen muss, dass er sich mitarbeiter xy nicht leisten kann. der kann dich auch kündigen, wenn ihm deine nase nicht gefällt.


wenn ihr nen betriebsrat habt, dann geh zu dem bevor du was unterschreibst, ansonsten geh zur gewerkschaft oder zur arbeiterkammer(heisst in Ö so)


viel glück!


so long...

re: mal ganz langsam

Verfasst: Di 24.02.04 11:54
von funkykowal
>also, erstens mal: bist du entlassen oder gekündigt worden?


kündigung


ohne grund, blabla fristgerecht bis XXXXX

re: OT: Iich bin mit einer kündigung nicht eiverstanden?!

Verfasst: Di 24.02.04 11:59
von Ken_Wood
1: bist du in der gewerkkschafft?


2: muss er abmahnungen ,soweit ich weiss mindestens 2 zuerst schreiben.


3: kann er nicht einfach dich rauswerfen und dann den gleinen posten mit ner aushilfe besetzen.


4:du solltest DRINGENDST einen anwalt oder den DGB ansprechen, die kennen sich da noch besser aus .


vorerst nix unterschreiben!!!


und auch nicht auf x % gehalt verzichten!!!

Abfindung...

Verfasst: Di 24.02.04 12:19
von obelix
gibt es, wenn überhaupt nach folgender faustregel:


pro jahr betriebszugehörigkeit ein monatsgehalt.


also in dem fall 4 monatsgehälter.


gruss


obelix

re: Kannst den Empfang bestätigen, aber...

Verfasst: Di 24.02.04 12:22
von detlef
>


>... achte drauf, dass in der Kündigung nix von gegenseitigem Einverständnis drinne steht.


>Hast sonst evtl schlechte Karten beim Arbeitslosengeld.


>Welchen Grund gibt der denn an. Arbeitsmangel zählt nicht, da er ja Aushilfen einstellt.


>Wenn's wert auf die Arbeit legst, geh mal zur kostenlosen Rechtsberatung vom AA, evtl kannst ja rechtlich was mit nem Anwalt erreichen.


>Aber normalerweise Anspruch auf Abfindung nach 4 Jahren, ich weiß nicht... !?!?


>Viel Glück, StefanB


Sind kürzlich neue Gesetzesgrundlagen bzgl.Abfindungen rausgekommen.Müsste pro Jahr Betriebszugehörigkeit 0,5 Monatsgehälter sein(Brutto).Gegen ne fristgerechte Kündigung wirste im Endeffekt nicht ankommen.Da wird meist nen Kompromiss bei der Abfindung (etwas höher)gemacht.Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird,kann die Abfindung auch nicht aufs Arbeitslosengeld angerechnet werden.So ist es zumindest in der eisenschaffenden Industie.


Gruß Detlef

re: OT: Iich bin mit einer kündigung nicht eiverstanden?!

Verfasst: Di 24.02.04 12:34
von theblackCrow666
*Lach* Natürlich darfst Du mit Deiner Kündigung nicht einverstanden sein.


Dein Arbeitgeber hat Dir einen sog. "einvernehmlichen" Aufhebungsvertrag angeboten. Dieser hat für Dich mehr Nach -als Vorteile. Du bekommst evtl. sofort eine Abfindungssumme nach dem "einvernehmlichen" Ausscheiden aus der Firma. Das ist ist aber nur sinnvoll, wenn Du Aussicht auf einen neuen besseren Job hast. Die Abfindung wird Dir beim Aufhebungsvertrag aufs Arbeitslosengeld angerechnet. Ich habe aber hier das Gefühl, daß der Arbeithgeber Dir hier nichtmal eine Abfindungssumme anbietet. Hier nichts unterschreiben und mit einer Kündigungschutzklage drohen.


Die hier aufgeführten "Tips" beinhalten nur "Teilwahrheiten". Das Kündigungsrecht unterteilt sich in ordentliches und außerordentliches Kündigungenrecht. Da Du Dir nichts zu Schulden kommen lassen hast, also nicht geklaut oder irgendeinen anderen Mist gebaut hast (verhaltensbedingt) kommt hier nur eine ordentliche Kündigung in Betracht. Hier könnte eine betriebsbedingte Kündigung "nahe"liegen. Die Kriterien für so eine Kündigung sind nicht so einfach zu erreichen. Es kann nicht sein, daß der Arbeitgeber plötzlich auf den Gedanken, durch Dein "Ausscheiden" aus der Firma einfach mal ein bischen einzusparen. *lol*


Bitte unterschreibe hier gar nichts und drohe mit einer Kündigungsschutzeklage. Außerdem muß der Arbeitgeber Diche erstmal kündigen. (Also ein Schreiben, was Dir zugeht aus dem hervorgeht das Du gekündigt bist). Sonstige Sachen unterschreibe niemals. Wenn Du sowas unterschreibst, mußt Du Dir über die Folgen im Klaren sein. (weniger Arbeitslosengeld frißt evtl. hohe Abfindung auf) Da dieses dann ein Aufhebungsvertrag ist (also ein Vertrag, Verträge haben immer zwei gleichberechtigte Verhandlungspartner) liegt es in Deinem Verhandlungsgeschick wieviel Abfindung du "rausschlägst". Wenn Du aber nicht sofort einen neuen Job hast, guckst Du in die "Röhre".


Ich finde es wirklich dreist, wie der Arbeitgeber Dich versucht hier loszuwerden.


Gehe zu einem Anwalt und lass Dich vertreten. Du hast gute Chancen in Deinem Job zu bleiben. Euer Vertrauensverhältnis im Arbeitsverhältnis wird durch die Interessen Deines Arbeitsgebers bestimmt nicht einfach so gestört. *lach* Wo kämen wir dahin?


Der Weg übers Arbeitsgericht im Falle einer Kündingung ist meist immer (bis auf die beschreibene Ausnahme) der bessere.


Gruss Alex