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OT: Dürfen die das???
Verfasst: Mi 29.10.03 21:46
von elVincent
Hey folks,
bei mir war heut ein freundlicher mann von der GEZ. ich war selbst nicht zu hause, sondern nur meine mutter. die konnte ihn natürlich nicht abwimmeln und er hat mir einen zettel da gelassen, wieviel gebühren ich für meinen bisher nicht angemeldeten fernseher und meinen radiowecker zahlen soll: €722,39!!!
Als Zeitraum hat er seit 1/00 veranschlagt. Geht das denn so einfach? ich mein, ich könnte den fernseher ja auch erst letzte woche gekauft haben.
kann ich da irgendwas machen, einspruch einlegen o.ä.? ich bin übrigens bafög-empfänger, ich bekomm in zwei monaten noch nicht mal so viel, wie ich da zahlen soll.
hab ich grundsätzlich eine chance, das wenigstens gemildert zu bekommen? und jemand der normal verdient? hätte der mit einem einspruch aussicht auf erfolg?(meinen bruder hats auch erwischt, selber betrag!)
greetz
holger
diese schei* Geldeintreiber darfst du einfach nicht in die Wohnung lassen
Verfasst: Mi 29.10.03 21:54
von andi 205HH
... mein Nachbar zahlt auch ca. 600 Euro für mehrere Jahre Autoradio nach.
Die Leute die dort vor eurer Tür stehen, sind selbstständige Aussendienstler. D.H. die können euch gar nichts. Es sei denn, ihr lasst sie freiwillig in die Wohnung (ist bei Vampiren auch so *g*) oder ihr verquatscht euch.
Am besten die Tür gleich wieder zu machen.
Bin selbst noch am grübeln wie ich an der GEZ vorbeikomme.
vielleicht nur mit DVD spieler und Beamer = keine Empfangsmöglichkeit.
Viel Glück dabei
hoffe andere habe bessere Tipps für dich.
Gruß
andreas*derauchGEZzahlt* *grmblschgrrrrrrrrrrrrrrrrrr*fu*k*
re: OT: Dürfen die das???
Verfasst: Mi 29.10.03 22:00
von pongi
wenn du bafög bekommst, bist du wohl student. geh zur telekom und lass dir mit dem studentenausweis eine bestätigung für deinen telefonanschluss geben die gibtst du der gez. als student bist du dann davon befreit.
ansonsten gilt wie andi schon gesagt hat: die typen nicht reinlassen und weg schicken!
matthias
re: diese schei* Geldeintreiber darfst du einfach nicht in die Wohnung lassen
Verfasst: Mi 29.10.03 22:12
von elVincent
tja, ICH hätte die auch nicht reingelassen. aber die haben leider so ein talent, leute zu überrumpeln und meine mutter ist natürlich drauf reingefallen, so von wegen: "ich hab einen ausweis, ich darf in ihre wohnung" *grmplfx*
re: OT: Dürfen die das???
Verfasst: Mi 29.10.03 22:17
von ds303
Hallo Holger.
Erstmal wie alle sagen, nicht reinlassen, die bräuchten wenn einen Durchsuchungsbefehl, aber dafür ist es jetzt eh zu spät...
Du wohnst also noch zu Hause?! Dann könnte die Sache mit dem Telefonanschluß Probleme geben, bzw mit der Grundgebührbefreiung (und damit auch GEZ).
Die GEZ darf von dir aber erst Geld verlangen, wenn dü über einen bestimmten Betrag im Monat verdienst/beziehst (Bin mir nicht sicher, meine ca 400€).
Das die das Rückwirkend machen ist glaub ich erlaubt :-(
Hoffe konnte ein wenig helfen!
guck dir diese Links mal genau an!
Verfasst: Mi 29.10.03 22:23
von andi 205HH
re: diese schei* Geldeintreiber darfst du einfach nicht in die Wohnung lassen
Verfasst: Mi 29.10.03 22:41
von Take-It-Isi
Ist meiner Ex-Mitbewohnerin auch passiert. Sie hat sich verplappert und sollte prompt über 500 DM nachbezahlen. Der freundliche GEZ-Mensch hat einfach ein Datum eingetragen, was seiner Meinung nach vertretbar war.
Sie hat alles versucht - über Rechnung vorlegen, dass sie den Fernseher erst 3 Wochen hat bis zum netten Schreiben vom angehenden Juristen.
Hat alles nix genützt - sie mußte zahlen.
Ich hoffe du findest eine Lösung!
du musst auch als student zahlen es sei den...
Verfasst: Do 30.10.03 00:01
von paddosch
...du liegst mit deinem einkommen unter dem sozialhilferegelsatz.
den kannst beim sozialamt erfrage ist regional unterschiedlich. liegt hier bei 200 schleifen wenn ich net irre.
da ich um diese verdiene hab ichs auch damit immer abbügeln können.
ich wage zu bezweifeln das die gez das gross überprüfen kann. sonst würden sie mir nicht jedes jahr nen neuen breif schreiben.
sag also doch einfach das du darunter liegst dann is es egal ob du einen tv hast oder nicht.
ich kann mir nicht vorstellen das die das übergehen und wie gesagt ich musste das hier auch nie beweisen nur sagen das es so ist.
was bei mir ja auch wirklich so ist :-)
gruss alex
meine erfahrungen
Verfasst: Do 30.10.03 06:58
von funkykowal
>Hey folks,
>bei mir war heut ein freundlicher mann von der GEZ. ich war selbst nicht zu hause, sondern nur meine mutter. die konnte ihn natürlich nicht abwimmeln und er hat mir einen zettel da gelassen, wieviel gebühren ich für meinen bisher nicht angemeldeten fernseher und meinen radiowecker zahlen soll: €722,39!!!
>Als Zeitraum hat er seit 1/00 veranschlagt. Geht das denn so einfach? ich mein, ich könnte den fernseher ja auch erst letzte woche gekauft haben.
>kann ich da irgendwas machen, einspruch einlegen o.ä.? ich bin übrigens bafög-empfänger, ich bekomm in zwei monaten noch nicht mal so viel, wie ich da zahlen soll.
>hab ich grundsätzlich eine chance, das wenigstens gemildert zu bekommen? und jemand der normal verdient? hätte der mit einem einspruch aussicht auf erfolg?(meinen bruder hats auch erwischt, selber betrag!)
>greetz
>holger
Stichwort:Rundfunkgebührenbefreiung!!
Verfasst: Do 30.10.03 07:25
von Silver206
hi...
normal solltest du zum Sozialamt gehen und dir eine Rundfunkgebührenbefreiung holen, dann zahlst du nix bzw. nen geringeren Satz.
Zu dem Betrag, den du zahlen sollst:
Vor ein paar Jahren(während ich auf der Arbeit war), klingelte auch so ein freundlicher Mensch an meiner Tür. Ein Kumpel machte auf, der Kerl drängte sich vorbei und fragte ihn, ob er denn den Fernseher angemeldet hätte. Mein Kumpel hat ihm sicherlich hundertmal erklärt, dass er hier gar nicht wohnt, aber der Kerl hat das irgendwie net gerafft und füllte so einen Bogenaus und drängte meinen Kumpel, den zu unterschreiben (was er natürlich nicht tat!!). Nach ein paar Wochen bekam ich Mahnungen, dass ich meinen Gez-Gebühren nicht gezahlt hätte.
Nachdem ich bei der Gez angerufen hab und denen erklärt habe, dass alles gezahlt ist, stellte sich heraus, dass ich zwei Kundennummern dort habe und demnach doppelt berechnet wurde. Sehr interessant wurde es als die Mitarbeiterin ihren Durchschlag des zweiten Antrags in den Händen hielt und meinte: ja, aber sie haben den doch unterschrieben?
Komisch, dass auf meinem Durchschlag keine Unterschrift war..
Demnach hatte der gute Mann seinen wisch selbst unterschrieben (urkundenfälschung?????).
Hat deine Mum irgendetwas unterschrieben?? Geh mal zu Anwalt und erkundige dich anch genauerem, vielleicht reicht ja auch ein Anruf bei der Gez..
Viel Glück mit diesem Verbrecherverein
Silver