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An die Verkehrsrechtspezialisten - BITTE DRINGEND UM HILFE!!!

Verfasst: Do 31.07.03 16:57
von der total verstörte mito1
Mich hats grad schier vom Stuhl gehauen, als ich heute einen Bußgeldbescheid über 78,10€ inkl. 2Punkten in Flensburg => Nachschulung bekommen habe, für einen Unfall, der sogar laut Staatsanwaltschaft keiner war...


Kurz zum Geschehen: Ich bin rückwärts aus einem Parkplatz in eine Straße gefahren, mir ist eine Frau hinters fahrende Auto gerannt, ich habe sie durch die linke Seitenscheibe gesehen und habe noch so gebremst dass sie das Auto HÖCHSTENS gestriffen hat. Als ich ausgestiegen bin war alles in Ordnung, trotzdem hatte ich eine Anzeige am Hals weil die Dame wohl trotzdem Geld sehen wollte... Naja, sie wurde logischerweise abgewiesen weil sogar der Polizist ihre Geschichte lächerlich fand!


Heute der Bußgeldbescheid mit folgendem Text:


"...Ihnen wird zur Last gelegt...folgende Ordnungswidrigkeiten...begangen zu haben:


Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.


§9 Abs. 5, §1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 44BKat; §3 Abs. 3 BKatV, §19OWiG..."


Was hat das jetzt zu bedeuten? Kann ich das anfechten und wenn ja, wie gut liegen meine Chancen? Ich möchte nicht FÜR NICHTS UND WIEDER NICHTS zur Nachschulung... Bitte helft mir!


Gruß, (der total verstörte) mito116

jaja immer diese jugendlichen raser

Verfasst: Do 31.07.03 17:32
von pongi
hi mito


mal im ernst.


ich würde auf jedenfall sofort einspruch einlegen. fahr doch mal zur polizei und zeig ihnen den zettel. die werden dir sagen können was du zu tun hast.


matthias

Anfechten!

Verfasst: Do 31.07.03 17:37
von Speedy
So einen Blödsinn hab ich ja noch nie gehört!!! Wenn die Anzeige bzw. Klage der Frau abgewiesen wurde, da sie ja offensichtlich nicht verletzt war, kann dir auch nix zur Last gelegt werden


Vor allem wenns um so ein heikles Thema wie Nachschulung geht, dann würd ich es anfechten.


Normalerweise ist da ja ein Zettel zur Stellungnahme dabei. Da schreibst du drauf, dass du bei ner Gerichtsverhandlung vom ..... usw. für nicht schuldig erklärt worden bist und dir somit auch kein Bußgeld geschweige denn Punkte und Nachschulung zur Last gelegt werden können.


Dann kommt sicherlich irgendwann ne Antwort und wenn die trotzdem drauf bestehen suchst du dir am besten nen Anwalt.


Gruß


André

re: jaja immer diese jugendlichen raser

Verfasst: Do 31.07.03 19:14
von Günter
>hi mito


>mal im ernst.


>ich würde auf jedenfall sofort einspruch einlegen. fahr doch mal zur polizei und zeig ihnen den zettel. die werden dir sagen können was du zu tun hast.


>matthias





Hallo,


die OWI hat nichts mit dem Gerichtsurteil zu tun, sind zwei verschiedene Sachen. Zum Gericht ist das ganze wohl wegen vermuteter Körperverletzung gegangen da diese aber nicht Vorlag wurde das Verfahren eingestellt, trotz allem kannst Du aber noch wegen der OWI belangt werden aber auch hier steht Dir ein Einspruchsrecht zu. Am besten gehst Du mal zu einem Rechtsbeistand. MfG Günter

Auf jeden Fall anfechten...

Verfasst: Do 31.07.03 22:11
von Nora306XSi
Hört sich alles ganz schön komisch an...


wann war denn das wenn man fragen darf?


Scheint ja schon länger her zu sein, oder?


Aber die Mühlen des Gesetzes laufen ja bekanntlich langsam...


Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?


Wenn ja, setzt Du Dich am besten so bald wie möglich mit denen in Verbindung.


Oder falls Du ADAC-Mitglied bist, hast Du auch auf jeden Fall Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung.


Falls keines von beiden zutrifft, bleibt Dir eh nur noch die Alternative, zu einem Anwalt zu gehen.


Anfechten würde ich das Ganze sowieso.


Immerhin steht Aussage gegen Aussage.


Dass der Polizist das lächerlich gefunden hat, hilft Dir halt jetzt leider auch nix mehr weiter, da der Fall schon dem Gericht übergeben wurde.


Ist ne scheiß Situation für Dich.


Aber jetzt kann Dir nur noch ein Anwalt helfen...


Ich wünsch Dir jedenfalls alles Gute ;)

re: jaja immer diese jugendlichen raser

Verfasst: Fr 01.08.03 02:01
von Spock
also mal vom rein rechtlichen standpunkt gesehen, kommste wohl am besten weg, wenn du widerspruch einlegst.


die frau muss auch als fußgängerin darauf achten, dass du aus der parklücke fährst, auch wenn sie "vorfahrt" hatte... §1 STVO besagt ja schließlich: es ist mit den fehlern anderer zu rechnen! hab noch nie gehört, dass irgendwer wegen nem unfall durch vorfahrtsmissachtung zur nachschulung musste... notfalls es auf ne gerichtsverhandlung ankommen lassen, die eventuellen prozesskosten zahlt die rechtsschutzversicherung (hoffentlich haste eine).

re: jaja immer diese jugendlichen raser

Verfasst: Fr 01.08.03 10:46
von Mathes
hab noch nie gehört, dass irgendwer wegen nem unfall durch vorfahrtsmissachtung zur nachschulung musste...


Ich schon, ein Klassenkamerad von mir hat aber dabei auch seinen Corsa A (nein, noch kein rost, schönes auto) mit einem anderen Auto fusioniert.


-> Nachschulung


Mathias

re: An die Verkehrsrechtspezialisten - BITTE DRINGEND UM HILFE!!!

Verfasst: Sa 02.08.03 12:16
von Andreas H
>Mich hats grad schier vom Stuhl gehauen, als ich heute einen Bußgeldbescheid über 78,10€ inkl. 2Punkten in Flensburg => Nachschulung bekommen habe, für einen Unfall, der sogar laut Staatsanwaltschaft keiner war...


>Kurz zum Geschehen: Ich bin rückwärts aus einem Parkplatz in eine Straße gefahren, mir ist eine Frau hinters fahrende Auto gerannt, ich habe sie durch die linke Seitenscheibe gesehen und habe noch so gebremst dass sie das Auto HÖCHSTENS gestriffen hat. Als ich ausgestiegen bin war alles in Ordnung, trotzdem hatte ich eine Anzeige am Hals weil die Dame wohl trotzdem Geld sehen wollte... Naja, sie wurde logischerweise abgewiesen weil sogar der Polizist ihre Geschichte lächerlich fand!


>Heute der Bußgeldbescheid mit folgendem Text:


>"...Ihnen wird zur Last gelegt...folgende Ordnungswidrigkeiten...begangen zu haben:


>Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.


>§9 Abs. 5, §1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 44BKat; §3 Abs. 3 BKatV, §19OWiG..."


>Was hat das jetzt zu bedeuten? Kann ich das anfechten und wenn ja, wie gut liegen meine Chancen? Ich möchte nicht FÜR NICHTS UND WIEDER NICHTS zur Nachschulung... Bitte helft mir!


>Gruß, (der total verstörte) mito116





Hi,


anderes Beispiel: wir hatten einen kleinen Unfall an einer Kreuzung. Wir fuhren langsam rein, weil die Ampel aus war und die andere knallte uns rein, weil sie zu schnell war - allerdings auf der Vorfahrtstrasse... Ergebnis: Anzeige wegen "versuchter Körperverletzung" und Klage (zivilrechtlich) auf Schmerzensgeld - beides ABGEWIESEN! Knapp 3 Monate später kommt der Bußgeldbescheid: 80 Euro und 3 Punkte wegen Vorfahrtsverletzung...


Fazit: ich gleube nicht, daß du mit einer Anfechtung eine Chance hast, da der Bußgeldbescheid nicht wegen des Unfalls ist, sondern wegen Verstoßes gegen die StVO - das sind leider zwei paar Stiefel...


Gruß


Andreas