Seite 1 von 1

Hilfe wegen Händlerstreit, -- Spannrollen

Verfasst: Mo 10.02.03 17:34
von 206Hdi Björn
Hi Leute,


bin immer noch im klinsch mit meinem !EX! Händler, bin mal auf eure Meinung gespannt:


An meinem Auto hat ständig die Spannrolle gepfiffen, somit stellte ich es zum Händler und vereinbarte dass dies auf Garantie ging (mündlich).


Das Auto war zu diesem Zeitpunkt genau 1 Jahr alt und hatte 50TKM drauf.


Als ich den Wagen wieder abholen durfte lag eine Rechnung im Auto wo er für das Wechseln der Spannrollen 160EUR wollte, ich natürlich gleich zu Ihm rein und fragte nach unserer Abmachung.


Er wollte nichts mehr davon wissen!


Nicht nur dass die Spannrollen immer noch pfeift, sondern weil ich mir auch verarscht vorgekommen bin habe ich die Rechnung nicht überwiesen!


Jetzt habe ich so ein blödes Inkasso Büro auf dem Hals, was soll ich machen, einklagen lassen oder die mittlerweile 230EUR bezahlen?


Bin mal auf eure Meinung gespannt.


Grüsse Björn

Oje ...

Verfasst: Mo 10.02.03 17:41
von SubWOof3r
<center><img src="http://www.psa-car-style.de/subwoof3r/b ... "></center>


... herr jörger ...


also das problem ist, dass du eindeutig nicht im recht bist. so leid es mir tut, das sagen zu müssen, aber ich glaub es ist besser wenn du das geld überweist und in zukunft nicht mehr da hin gehst (welcher war das???) !


Gruß,


Bernd


PS: Freitag Charlys ?? Blank and Jones Trancekacke !! *g*

re: Oje ...

Verfasst: Mo 10.02.03 17:52
von 206Hdi Björn
Hi Bernd,


under Freund Huber natürlich, ist halt echt ***Mist*** weil wir uns definitiv auf Garantie geeinigt hatten, aber naja *grr*. Werd jetzt keine Handy Rechnung, sondern Inkasso Büro bezahlen tzztz.


Sehen uns Freitag in der Zappelbude *grins* grüsse björn

re: Oje ...

Verfasst: Mo 10.02.03 20:31
von Jogy
Warst du wenigstens schon beim Anwalt, weil normal gibts da so eine Klausel, dass noch mündliche bzw. schriftliche Verträge gelten! Aber ist schon ziemlich lange her...!!


Hat der wenigstens einen Auftrag geschrieben, also das du dem Fuzzi erlaubt bzw. den Auftrag erteilt hast das Teil zu reparieren??


MFG jogy

Zahl nicht ans Inkasso

Verfasst: Mo 10.02.03 21:49
von stefan205
Die haben keine rechtliche Handhabe, zahl einfach den normalen Betrag UNTER VORBEHALT an den Händler und beschwere Dich direkt bei Peugeot über ihn (samt Rechnung und Kulanzantrag !)


>Warst du wenigstens schon beim Anwalt, weil normal gibts da so eine Klausel, dass noch mündliche bzw. schriftliche Verträge gelten! Aber ist schon ziemlich lange her...!!


>Hat der wenigstens einen Auftrag geschrieben, also das du dem Fuzzi erlaubt bzw. den Auftrag erteilt hast das Teil zu reparieren??


>MFG jogy

Durchmahnen

Verfasst: Di 11.02.03 00:09
von Pat_306XSHDI
Hallo!


Du hast i.d.R. 30 Tage Zeit. Danach kann der Gläubiger das Geld per Mahnbescheid, oder eben per Inkasso, eintreiben. Er muss dich seit 2002 leider nicht mehr mahnen, wenn er ein Fälligkeitsdatum in der Rechnung stehen hat.


Aber schau mal wenn Du Zeit hat unter http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bgb/


oder www.recht.de dort im Forum unter Gesellschaft- u. Handlesrecht und Suche nach "Inkasso"


CU,


Patrick

re: Oje ...

Verfasst: Di 11.02.03 01:45
von Sherwood16
Genau. Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsauftrag gibt kann die Werkstatt dir gar nix (außer dir Rechnungen schicken und hoffen dass du zahlst *g*)


Falls du so eine Arbeitskarte unterschrieben hast sieht es für dich leider sehr schlecht aus, wenn die alles abstreiten wirst du kaum beweisen können dass es ne mündliche Absprache gab. Ich hatte mal nen ähnlichen Fall nach nem Gebrauchtwagenkauf (mit mündl. Garantiezusicherung und dem Versprechen die Garantiezusicherung schriftl. zu faxen), Streitwert damals 3000 DM, keine Chance. Am besten alle Abmachungen immer schriftlich bestätigen lassen.


In diesem Zusammenhang möchte ich vor dem Autohaus König in Meiningen warnen, sehr unseriöser Laden.