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Waaaaaaaaaaaaaaaas?!

Verfasst: Fr 31.01.03 13:12
von STÖPSEL
Bin gerade bei einem Freund, der vor ein paar Wochen mit etwas zu viel Alkohol im Blut angehalten wurde. Nämlich mit 0,46mg/l. Also 0,9Promille.


Jetzt bekommt er gerade seinen Bußgeldbescheid:


Einen Monat Fahrverbot (war klar) - und €385,70 Bußgeld!!! Ist das nicht ein bißchen viel?! Steht drunter: "AUFGRUND VON EINTRAGUNGEN IM VERKEHRSZENTRALREGISTER WURDE DIE GELDBUSSE ANGEMESSEN ERHÖHT"!


Haben die da ein Recht zu? Mit welcher Begründung?!





STÖPSEL *derfrohistdassernurmalmitnullkommazweiangehalten wurde*

re: Waaaaaaaaaaaaaaaas?!

Verfasst: Fr 31.01.03 13:20
von Micha106
hört sich schon bisl fies an!

naja.....

Verfasst: Fr 31.01.03 13:23
von kris
..... wenn er schon oft genug wegen solchemn sachen einträge, bzw. punkte gekriegt hat, dann stimmt das schon, soll ja immer mehr wehtun, wenn man aus ner busse nix lernt.


grüsse, kris

Geschieht ihm so recht

Verfasst: Fr 31.01.03 14:06
von MEG
Und wenn er aufgrund des Alkohol Unfall baut...? Und jemand anderem das Leben gefährdet und seins auch.... das Leben läßt sich nicht mit Geld bezahlen....

Bussgeldkatalog

Verfasst: Fr 31.01.03 14:11
von Andreas H
>Bin gerade bei einem Freund, der vor ein paar Wochen mit etwas zu viel Alkohol im Blut angehalten wurde. Nämlich mit 0,46mg/l. Also 0,9Promille.


>Jetzt bekommt er gerade seinen Bußgeldbescheid:


>Einen Monat Fahrverbot (war klar) - und €385,70 Bußgeld!!! Ist das nicht ein bißchen viel?! Steht drunter: "AUFGRUND VON EINTRAGUNGEN IM VERKEHRSZENTRALREGISTER WURDE DIE GELDBUSSE ANGEMESSEN ERHÖHT"!


>Haben die da ein Recht zu? Mit welcher Begründung?!


>


>STÖPSEL *derfrohistdassernurmalmitnullkommazweiangehalten wurde*


Hi,


hier der entsprechende Auszug:


ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (seit 1.4.2001)


bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Gruß


Andreas

re: Geschieht ihm so recht

Verfasst: Fr 31.01.03 14:13
von andreas 1
sorry, aber ...seh ich ganz genau so so.. hoffen wir mal dass der junge diesmal was draus lernt, ausser sich nich erwischen zu lassen. don´t drink and drive! smoke and fly home!


grüsse andi

:-/

Verfasst: Fr 31.01.03 14:37
von Micha106
Habt ja recht!ist ja eigenlich auch richtig so!


Hatte die oberste Zeile nicht gelesen(Grund für Fahrverbot)


Nur so ohne Hintergrundwissen zum Fall find ich schon bisl krass.


Mich ham se auch geblitzt mit 50 zu viel (1Monat schieben+Geld+Punkte)und da haben sie auch gesagt, beim nächsten mal >26km/h zu viel = gleich wieder Fahrverbot! :-(


Fand ich auch nicht so toll! ABer naja muss man halt aufpassen und die Ortseingangschilder sehen!:-)

re: :-/

Verfasst: Fr 31.01.03 14:49
von MyVote
Wenn du innerhalb von 2 oder 3 Jahren noch einmal zu schnell >= 21 km/h fährst, dann hast du nicht mehr die 4-Monat-Frist! Sondern, sobald der Bescheid bei dir landet, muss du es abgeben... nach Ablauf der Frist bist du sozusagen "neu", und hast die 4 Monate zum Ausbaldowern der Zugpläne und Mitfahrten bei Mitarbeitern für die führerscheinlose Zeit ;-)


Grüssle vom Ulmer Münster, Michael...

jetz würd mich ja schon interessieren

Verfasst: Fr 31.01.03 14:51
von paddosch
<center><img src="http://www.andreas-hemminger.de/meinaut ... "></center>


was da auf der stange steht :-)

re: jetz würd mich ja schon interessieren

Verfasst: Fr 31.01.03 16:56
von Andreas H
>was da auf der stange steht :-)


Nix mehr... War ein blöder Spruch, habe ich entfernt....


Gruß


Andreas