Was wird bei Rückgabe überprüft? (Finanzierung)

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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lucy-lemon
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Was wird bei Rückgabe überprüft? (Finanzierung)

Beitrag von lucy-lemon » Fr 06.06.14 09:48

Hallo,

mein Peugeot 207 läuft auf Ballon-Finanzierung und ich habe vor, ihn nach Vertragsende zurückzugeben und mir ein Auto von einem anderen Hersteller zu kaufen.

Ich nehme mal an, bei Rückgabe wird genau überprüft, welche Mängel das Auto hat... Wisst Ihr mehr darüber?
Habe jetzt im Internet gelesen, dass allgemeine Gebrauchsspuren nicht beseitigt werden müssen:

"Abnutzungen, die durch äußere Einwirkungen auf das Fahrzeug bei seiner Benutzung im fließenden Verkehr entstehen, wie kleine Steinschlagspuren auf der Windschutzscheibe, kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Tür- und Kofferraumgriffe.
Kratzer am Dach und an den Hauben, in einer Art, wie sie durch Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten, für ein in dichtem Verkehr und bei knappem Verkehrsraum genutztes Fahrzeug.
Ohne verbleibende Restschäden auslegbare Lackschäden (sog. Parkschäden), wie sie mit dem Betrieb eines KfZ zwangsläufig verbunden sind.
Oberflächliche Lack- und Blechschäden, die bereits aufgrund geringer Berührung eintreten können oder von Schlüsseln und Fingernägeln verursacht werden können."

Mein Türgriff ist z.B. zerkratzt und ich habe am Kofferraumdeckel eine kleine Beule (müsste lt. einer Werkstatt verspachtelt und neu lackiert werden), außerdem sind Kratzer an den Spiegeln. Insgesamt wären das Reparaturkosten von rund 400,- Euro.
Heißt das, ich müsste das gar nicht machen lassen?!?

Hier mal der Link dazu:
http://www.leasingtime.de/cms-leasingti ... abe-64.php

-> Soll ebenso zu einer Ballon-Finanzierung passen.

Mr. Mitchell

Re: Was wird bei Rückgabe überprüft? (Finanzierung)

Beitrag von Mr. Mitchell » Fr 06.06.14 10:53

Guten Morgen,

dem ist nicht viel hinzuzufügen. Heute sucht jeder im Internet Antworten auf Fragen die man mit etwas Logik selbst findet.

Zu meinen Zeiten im AH war es nicht möglich bei einer 3-Wege Finanzierung den Wagen nach Ablauf des 2. Segmentes abzustellen. Das entspricht ja auch nicht dem Prinzip des ganzen. Erst recht wenn du zu einer anderen Marke wechseln möchtest.

Wenn du wechseln möchtest bleibt dir nicht übrig als den Wagen abzulösen und bei dem neuen Markenhändler in Zahlung zu geben.

3-Wege Finanzierung hat nichts mit Leasing zu tun.

Darüber hinaus sind Rückgaben rechtlich nach wie vor höchst umstritten und es gibt keine klare und Einheitliche Rechtsprechung. In deinem Fall wird die Bank respektive der Händler der evtl. damit beauftragt werden würde (was aber wie gesagt aus meiner Sicht gar nicht möglich ist) natürlich jeden Makel suchen. Normale Gebrauchsspuren sind auch keine Beulchen oder tieferen Kratzer. Das können z.B Hologramme im Lack sein, leichte Abnutzungen an Polster und Lenkrad, feine Steinschläge im Bereich der Frontpartie.....

MfG

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