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Peugeot 306 Ausrücklager defekt?

Verfasst: Do 17.01.13 18:46
von noktro
Hallo,

ich habe mir vor 1 Monat einen Peugeot 306 gekauft. Seit heute morgen höre ich ein sehr komisches "sanden/kratzen" aus meinem Motor. Daraufhin bin ich sofort zu einer Peugeotwerkstatt gefahren.
Diese sagten zu mir das Ausrücklager ist defekt. Von meinem Gebrauchtwagenhändler habe ich Gebrauchtwagengarantie auf den Motor und das Getriebe für 1 Jahr bekommen. Da ich den Wagen erst seit 1 Monat habe und ihn erst seit dem 01.01.2013 fahre, wollte ich fragen wer jetzt für den Schaden aufkommen muss? Zählt dieses zu der Garantie oder sogar vielleicht als versteckter Mangel? Neuen TÜV/AU hat der Händler auch vor 1 Monat draufgemacht. Sowas hätte doch auffallen müssen? Der TÜV wurde bei der GTS gemacht. In Google steht ziemlich viel Betrug über dieses TÜV unternehmen??

Kann mir bitte jemand helfen? Vielen Dank =)

Re: Peugeot 306 Ausrücklager defekt?

Verfasst: Do 17.01.13 20:38
von Gentsai
Der TÜV kümmert sich nur um sicherheitsrelevante Sachen, die Kupplung hat damit nichts zu tun.

Und woher soll der Prüfer wissen, dass einen Monat nach der Prüfung das Ausrücklager kaputt geht? Du hast es ja auch nicht gemerkt, als du das Auto gekauft hast.

Über die Gebrauchtwagengarantie kannst du es probieren, wenn die das Ausrücklager abdeckt.

Re: Peugeot 306 Ausrücklager defekt?

Verfasst: Do 17.01.13 20:41
von vkspa65
lies doch mal die Garantiebedingungen und die versicherten Teile, insbesondere die Staffelung der Kostenübernahme. Ich denke das das Ausrücklager eher als Verschleissteil der Kupplung zugeordnet ist und du das laut der Gebrauchtwagengarantie selbst bezahlen muss. (Bei neuer Kupplung wird dies auch miterneuert= siehe Kupplungssatz) Sicherheits bzw. Tüv- relevant ist das nicht und in sofern kein Mangel der bei der HU interesseiert, wenn er überhaupt schon vorgelegen hat, du schreibst ja selbst das vier Wochen nix zu hören war. Aber bei Regulärem Kauf besteht die Gewährleistungspflicht das heißt m. E. in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer auftretende Mängel auf seine Kosten beseitigen, nach den 6 Monaten auch noch wenn du nachweisen kannst das der Mangel bei Kauf schon bestanden hat. Insofern wäre die Garantie auf Motor und Getriebe eh Quatsch, weil er für alle Mängel an allen Bauteilen haftet. Sprich mit dem Verkäufer und versuche eine einvernehmliche Einigung zu erzielen und droh nicht gleich mit verstecktem Mangel wäre mein Tipp. Verkäufer wollen Kosten gerne auf die Versicherungen verschieben, wenn die nicht greift, wird auch gerne behauptet das leider so sei und du bezahlen müsstest. Guck mal hier http://www.automobilkanzlei.de/gewaehrleistung-auto

Re: Peugeot 306 Ausrücklager defekt?

Verfasst: Do 17.01.13 21:12
von obelix
noktro hat geschrieben:Hallo,

ich habe mir vor 1 Monat einen Peugeot 306 gekauft. Seit heute morgen höre ich ein sehr komisches "sanden/kratzen" aus meinem Motor. Daraufhin bin ich sofort zu einer Peugeotwerkstatt gefahren.
Diese sagten zu mir das Ausrücklager ist defekt. Von meinem Gebrauchtwagenhändler habe ich Gebrauchtwagengarantie auf den Motor und das Getriebe für 1 Jahr bekommen. Da ich den Wagen erst seit 1 Monat habe und ihn erst seit dem 01.01.2013 fahre, wollte ich fragen wer jetzt für den Schaden aufkommen muss? Zählt dieses zu der Garantie oder sogar vielleicht als versteckter Mangel? Neuen TÜV/AU hat der Händler auch vor 1 Monat draufgemacht. Sowas hätte doch auffallen müssen? Der TÜV wurde bei der GTS gemacht. In Google steht ziemlich viel Betrug über dieses TÜV unternehmen??

Kann mir bitte jemand helfen? Vielen Dank =)

na - ab zum händler und auf garantie reparieren lassen.
er muss dir in den ersten 6 monaten beweisen, dass du das verschuldet hast - kann er ja ned:-)
in den apfel muss er beissen...

gruss

obelix

Re: Peugeot 306 Ausrücklager defekt?

Verfasst: Fr 18.01.13 09:01
von tobias26
Die Behauptung von vkspa65 ist nicht ganz richtig. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Das heisst, der Händler muss beweisen können, dass der Fehler bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war. Es gibt durchaus Fälle, in denen das möglich ist. Er muss also nicht automatisch alle Mängel auf seine Kosten beseitigen!

Re: Peugeot 306 Ausrücklager defekt?

Verfasst: Fr 18.01.13 13:33
von freeeak
tobias26 hat geschrieben:Die Behauptung von vkspa65 ist nicht ganz richtig. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Das heisst, der Händler muss beweisen können, dass der Fehler bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war. Es gibt durchaus Fälle, in denen das möglich ist. Er muss also nicht automatisch alle Mängel auf seine Kosten beseitigen!
Ja so hab ich das auch gelernt.
Ich frag mich nur immer wie der händler beweisen soll das ein nicht offensichtlicher mangel erst nach dem kauf aufgetreten ist.
Lackkratzer und karosseriezeugs kann man ja noch gut dokumentieren.aber grade so sachen wie ausrücklager,defekte einspritzpumpen,lagerspiel etc...das sieht man ja von aussen nicht.


Was aber auf jeden fall zu beachten ist-du musst dem händler die chance geben nachzubessern.
Also nicht in irgendne werkstatt fahren und dem händler die rechnung schicken.
Sowas geht nur nach absprache wenn zb keine möglichkeit besteht das das fahrzeug zum händler kommt(500km einfache strecke wäre so ein fall)

Der händler hat 3 chancen nachzubessern.schlägt der dritte versuch auch fehl hast du die möglichkeit zur wandlung-er nimmt das fahrzeug zurück und du bekommst n anderes oder geld zurück.hier darf er aber den wertverlust durch deine nutzung abziehen.
Alternativ bekommst du das fahrzeug billiger oder man kann es jetzt auf seine kosten in ner anderen werkstatt machen lassen.
Die 3 nachbesserungsversuche beziehen sich immer nur auf den selben defekt.
also 3mal krachen in der kupplung-du kannst wandeln
1xkrachen,1xrad verloren,1xmotorschaden-kein recht zur wandlung,ausser man einigt sich mit dem händler

Re: Peugeot 306 Ausrücklager defekt?

Verfasst: Fr 18.01.13 15:55
von vkspa65
Ich wollte nur mal anmerken,dass ich nix behaupte habe, ich habe ja geschrieben m.E. das bedeutet meines Erachtens nach. Die Beweislastumkehr tritt m.E. :gruebel: erst nach 6 Monaten ein. Lag die Beweislast das der Mangel beim Kauf noch nicht bestand erst beim Verkäufer, wandelt sich die Beweisslast insofern um, dass der Käufer nach 6 Monaten beweisen muss, dass er schon vorhanden war. Beide Beweissführungen sind allerding sehr schwierig. Deshalb sind dein Chanen eben gut, dass der Verkäufer den Mangel abstellen muss. Dass wollte ich mit meinem Kommentar sagen. Nichts destotrotz können wir alle hier keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen. Deshalb ja mein link zu einem ANWALT. Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, lass dich anwaltlich beraten, dass ist nicht so teuer wie man denk. Die Automobilclubs helfen ebenso weiter.