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Verfasst: Di 19.10.04 22:39
von DieHappy106
> Hallo,
>
> das Profil ist nicht laufrichtungsgebunden, daher ist es egal wierum sie drehen...
> Allerdings dürfte das nicht die erste Saison der Reifen sein, gibts keine Markierung (mit Kreide) an den Reifen wo sie zuletzt montiert waren (hinten rechts, vorne links etc.)... :?:
>
> Sag mal, wie alt sind denn die Dinger schon :?: :?:
>
>
> Gruß Martin

Nabend
Nein müsste die 2 saison sein aber es steht nix drauf das hab ich als erstes geschaut. Vorher hat mein mutter das immer machen gelassen und die haben nix auf die reifen gemacht.
Die sehen nur so komisch auf dem bild aus die sin wie schon gesagt noch fast neu ich nehm an dass das wegen dem blitz so alt aussieht.
Ciao Fabain

Verfasst: Fr 22.10.04 11:20
von Paul
ich hab mir jetzt auch winterreifen geholt aber nur mit dem Index "Q".
Wie muss denn der aufklebner aussehen den ich mir aufkleben muss hat einer von euch
vieleicht ein Emblem was ich mir dann ausdrucken kann?
da muss ja eigentlich nur maximale höchstgeschwindigkeit 160 km/h draufstehen oder?

Verfasst: Fr 22.10.04 11:24
von Martin
> Paul schrieb:
>
> ich hab mir jetzt auch winterreifen geholt aber nur mit dem Index "Q".
> Wie muss denn der aufklebner aussehen den ich mir aufkleben muss hat einer von euch
> vieleicht ein Emblem was ich mir dann ausdrucken kann?
> da muss ja eigentlich nur maximale höchstgeschwindigkeit 160 km/h draufstehen oder?

Hallo,

fahr doch einfach zum nächsten Reifenhändler, der wird Dir bestimmt einen solchen Aufkleber "schenken"... ;)

Gruß Martin

Re: Ich probier ..

Verfasst: Sa 23.10.04 01:11
von old sidd on the beach
>
>
> Hallo,
>
> auf Deinen Erfahrungsbericht (kommt doch bestimmt??) bin ich sehr gespannt... :?: :!:
> "235er" sind ja nicht gerade die "typische-schmale" Wintergröße... ;)
>
> Gruß Martin


Na klar schreib ich was sich daraus ergibt..., Gruß Sidd ;)

*senfdazugeb*

Verfasst: Di 02.11.04 15:08
von Lärmfahrer
Hallo !

Ich versteh das mit dem Reifen markieren ned ! .. mit HR und VR und das ganze.

Wenn die Reifen laufrichtungsgebunden sind is die Seite eh schon klar und wenn nicht is es ja dementsprechend egal ... ich geb immer die Reifen mit mehr Profil auf die Antriebsachse und fertig. Und wenn das Profil gleich is bei allen 4 dann geb ich die häßlichste Felge nach rechts hinten ... da wo meine Freundin am ehesten den Randstein erwischt :warsnich:

mfg

Lärmi

Verfasst: Di 02.11.04 16:25
von dol
Die reifen sollte man nicht von der rechten seite zur linken tauschen, sondern nur von vorne nach hinten, weil die reifen sich je nach der laufrichtung (links,rechts) einfahren und das material mehr beansprucht würde wenn man sie dann andersherum laufen lassen würde.
Also merken: nur von vorne nach hinten, nicht quer austauschen...
gruss
Manuel

Verfasst: Sa 06.11.04 00:11
von RCC1
http://www.komplettrad.biz/reifen-infos.html

da gibts auh noch hilfe zum thema reifen

versicherungsschutz > somerreifen im schnee

Verfasst: Di 09.11.04 14:48
von RCC1
URTEIL: OHNE WINTERREIFEN MUSS KASKOVERSICHERUNG NICHT ZAHLEN
Wovor bisher immer nur gewarnt wurde, hat das Handelsgericht Wien in einem Urteil bestätigt: Ist man bei Schneematsch mit Sommerreifen unterwegs, muss die Kaskoversicherung nach einem Unfall nicht unbedingt zahlen.

Das bisher unveröffentlichte Urteil aus dem Jahr 2003 wurde nicht bekämpft und ist damit rechtskräftig, berichtet der Autofahrerclub ARBÖ. Damit sei jetzt gerichtlich bestätigt, dass eine Kaskoversicherung in derartigen Fällen leistungsfrei sein kann, erklärt ARBÖ-Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger.

Totalschaden durch Schneematsch
Im Dezember 2000 gab es Schneeregen und Temperaturen um die Null Grad. Damals kam ein Lkw mit Sommerreifen ins Schleudern und landete, halb umgestürzt, im Straßengraben, wodurch am Fahrzeug Totalschaden entstand.

Da es sich um ein Leasingfahrzeug mit Kaskoversicherung handelte, zahlte die Versicherung zwar an das Leasingunternehmen den Schadensbetrag, forderte das Geld jedoch vom Dienstgeber des Lkw-Fahrers zurück.

"Grob fahrlässig"
Das in erster Instanz zuständige Handelsgericht Wien bestätigte diese Regressforderungen und damit die Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung.

Die Argumentation des Gerichts: Es handelt sich um eine Gefahrenerhöhung und um eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles.

Gefahrenerhöhung
Laut § 23 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist eine Gefahrenerhöhung eine objektive, nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintretende Änderung der Umstände, die den Eintritt eines Versicherungsfalles wahrscheinlicher macht.

Das Versicherungsunternehmen ist in diesem Fall laut § 25 Abs 1 VersVG leistungsfrei, außer den Versicherungsnehmer trifft an der Verletzung kein Verschulden.
"Notorische Tatsache"
Eine Gefahrenerhöhung liegt also auch vor, wenn die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges dadurch beeinträchtigt ist, dass es sich in einem gegen die Verkehrsvorschriften verstoßenden Zustand befindet.

Diese Grundsätze seien "auch auf das Fahren mit Sommerreifen bei konkret herrschenden winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzuwenden", argumentiert das Handelsgericht in seiner Urteilsbegründung.

Obwohl keine ausdrückliche Verpflichtung bestünde, Winterreifen zu verwenden, ergebe sich die Begründung aus der "geradezu notorischen Tatsache, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Sommerbereifung eine wesentlich schlechtere Verkehrssicherheit bewirkt als entsprechende Winterausrüstung", so das Handelsgericht.

Umrüsten oder verzichten
Die Verkehrsexperten raten daher allen Autofahrern einmal mehr, dringend auf Winterreifen umzurüsten oder auf die Benutzung des Fahrzeuges zu verzichten.

Verfasst: Mi 10.11.04 12:39
von "Frank"
Ich hab meine jetzt auch drauf...
Mit echten Riesen-15"-Felgen LOL. Waren aber die billigsten (45€ier pro Stück). Sahen im Katalog deutlich mieser aus, am Auto gehts eigentlich... und immer noch besser als Coupes mit Stahlfelgen *schüttel*. In 18" dürften die richtig gut kommen.

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Verfasst: Do 25.11.04 13:09
von CrazyD
Hier noch mal n'schönes Schaubild zum Thema reifen

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Quelle: www.reifen-fix.de