ich habe noch nie gesehen, das eine politesse (keine ahnung wie man das schreibt), an den feuerwehrhäusern vorbei geht und da knöllchen verteilt... ich denke eher, das er das schild bei einsatz aufs dach machen will um "schneller" zum gerätehaus zu gelangen...pOtH hat geschrieben:das das schild eig. keine sonderrecht verleiht ist es so ziemlich sinnfrei, der einzige vorteil den ich aus dem schild herleiten kann ist das man am feuerwehrgerätehaus auch mal im halteverbot parken kann, hier tut es allerdings auch ein "schild" welches z.b am rückspiegel angebracht wird. im zweifelsfall (knöllchen) wird man immer noch mit den einsatzberichten argumentieren können!
siehe:.
http://www.bundesrecht.juris.de/owig_1968/__16.html
wir reden hier von diesem schild....

@ poth: was du meinst ist bestimmt dieses schild hier... hat jeder aus der feuerwehr, zumindest bei uns, in seinem kfz fahrzeug hängen...
wer mit diesem schild am feuerwehrhaus im halteverbot steht bekommt sicherlich kein knöllchen.