Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Hiob317
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Beitrag
von Hiob317 » Mo 21.10.02 16:03
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Hi,
mich hat gestern die rennleitung in grün angehalten wegen meinem kennzeichen. Die sagten zu mir es würde zu tief hängen. Der Rennkomissar sagte was von 200mm laut stvzo. ich habe vorhin nachgeschaut und er hat recht....
jetzt: was soll ich tun? soll ich zu peugeot gehen und die fragen, ob sie mir so ein wisch ausstellen, dass es bauartbedingt so ist?
Was würdet ihr tun?
Danke
*derratsuchende* hiob317
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Datajam
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Beitrag
von Datajam » Mo 21.10.02 16:12
Ne, es ist möglich, das kennzeichen 200mm über dem Boden zu montieren, unterkannt frontspoiler sollte es falls original möglich sein...
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Hiob317
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von Hiob317 » Mo 21.10.02 16:14
>Ne, es ist möglich, das kennzeichen 200mm über dem Boden zu montieren, unterkannt frontspoiler sollte es falls original möglich sein...
ist aber nicht möglich, da nicht original....
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olli206
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Beitrag
von olli206 » Mo 21.10.02 16:24
hi,
ich denke, dass es kein Problem ist die Nummer so "tief" zu haben, denn ausser dem Fahrwerk ist doch bei Dir die Front vorne XS...
also, wenn ich mir nen originalen GT anschau, der kein Fahrwerk, Federn etc. hat, dann denke ich, dass bei der schürze und dem originalen Fahrwerk auch, wenn dann nur knapp dieser Wert erreicht wird.
Als Abhilfe würd ich gar nicht wissen, wo Du das Schild hinmachen solltest.
auf die haube vielleicht (a la MX5) *gg*
mfg
olli
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Aron
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Beitrag
von Aron » Mo 21.10.02 17:31
moin...
hast Du einen Mängelschein oder so bekommen ??
wenn ja würde ich diese Rennleitung mal fragen ob sie Dir bestätigen ob es ok
ist wenn Du es an der Schwarzen Zierleiste befestigst , also im Bezug auf
Verletzungsgefahr Fußgänger
da Du es auch nicht weiter nach oben setzen kannst wäre es dann über dem
Lufteinlass und somit eine Aerodynamische Veränderung !!!
es muß aber auch mittig angebracht werden und an der vom Hersteller vorgesehenen
Befestigungsmöglichkeit
also ist es gar nicht so ohne weiteres Möglich das abzuändern
mfG,,,Aron
PS. bei meinem 206 hatte ich 10cm unterm Kennzeichen und nie Probs mit grün weiß
, man muß sie nur über die anderen Punkte auch aufklären , wenn sie dann ihr Hirn
anstrengen müssen und unsicher sind lassen sie es :-)
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detlef
Beitrag
von detlef » Mo 21.10.02 17:47
>Hi,
>mich hat gestern die rennleitung in grün angehalten wegen meinem kennzeichen. Die sagten zu mir es würde zu tief hängen. Der Rennkomissar sagte was von 200mm laut stvzo. ich habe vorhin nachgeschaut und er hat recht....
>jetzt: was soll ich tun? soll ich zu peugeot gehen und die fragen, ob sie mir so ein wisch ausstellen, dass es bauartbedingt so ist?
>Was würdet ihr tun?
>Danke
>*derratsuchende* hiob317
Beim Mini wurden früher Klebekennzeichen verwendet,welche auf die Haube gepappt wurden.Wurde so auch TÜV-mässig abgenommen.
Gruß Detlef
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obelix
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Beitrag
von obelix » Mo 21.10.02 17:57
geh hin und frag wie du das machen sollst, das kennzeichen muss ja an diese stelle...
dann sollen sie dir sagen wie es funktionieren soll und das auch dem tüv erklären.
obelix
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Andreas H
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Beitrag
von Andreas H » Mo 21.10.02 19:27
>Hi,
>mich hat gestern die rennleitung in grün angehalten wegen meinem kennzeichen. Die sagten zu mir es würde zu tief hängen. Der Rennkomissar sagte was von 200mm laut stvzo. ich habe vorhin nachgeschaut und er hat recht....
>jetzt: was soll ich tun? soll ich zu peugeot gehen und die fragen, ob sie mir so ein wisch ausstellen, dass es bauartbedingt so ist?
>Was würdet ihr tun?
>Danke
>*derratsuchende* hiob317
Hi,
ich war erst beim TÜV und die haben auch festgestellt, daß das Kennzeichen extrem tief sitzt. Allerdings habe ich ja die XS-Stoßstange und da geht es nicht anders... Wir haben gemessen: 13,5cm habe ich jetzt - mit 5cm Tieferlegung. Heisst also: 13,5 + 5 = 18,5 und das sind 1,5cm unter dem StVo-Vorschriften (20cm an Unterkante). Wir haben uns also auf "Serienstand" geeinigt!
Gruß
Andreas
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Markus©
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von Markus© » Mo 21.10.02 19:34
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.
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Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
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Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
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Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.
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Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein
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Frank309
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von Frank309 » Mo 21.10.02 19:38
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