Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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*firemaster*~
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Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von *firemaster*~ » So 17.03.13 02:18

Hallo.
In dem wagen den ich gekauft hab ist ein gewindefahrwerk eingetragen. Das ist mir aber etwas zu hart und ich würde gerne auf normale dämpfer mit 40 oder 30mm federn wechseln.
Muss ich die dann wieder eintragen lassen??
Da vorher ja schon die tieferlegung vom gewindefahrwerk vermerkt wurde.
:zwinker:

Peugeot309GTI-TD
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Re: Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von Peugeot309GTI-TD » So 17.03.13 02:33

Ja muss und das alte ansich ausgetragen werden!

backhaus
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Re: Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von backhaus » So 17.03.13 05:42

Peugeot309GTI-TD hat geschrieben:Ja muss und das alte ansich ausgetragen werden!
Und die neuen federn eingetragen werden

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*firemaster*~
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Re: Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von *firemaster*~ » So 17.03.13 10:33

So ein mist :(
Das ist echt geldmacherei...
:zwinker:

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306Cab
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Re: Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von 306Cab » So 17.03.13 14:31

Wieso geldmacherei?
Du musst dein Fahrzeug nach technischen Änderungen beim TÜV vorführen um die Änderungen abzunehmen. Sonst erlischt deine Betriebserlaubnis weil das Fahrzeug nicht mehr dem entspricht wie es ursprünglich abgenommen war. Wenn du nun das Gewindefahrwerk ausbaust und Dämpfer mit anderen Federn wieder einbaust, hast du nun Teile verbaut die nicht in deiner Betriebserlaubnis erfasst sind. Darum muss man auch das Gewindefahrwerk wieder austragen.
Was anderes ist es bei Rad-Reifen-Kombinationen, da diese wieder beliebig umgesteckt werden können. Darum werden diese nicht wieder ausgetragen.
Oben OHNE ist schon geiler....
Bild

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Re: Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von Forte » So 17.03.13 14:55

Hey,
auch wenn das nicht direkt was mit deiner Frage zu tun hat.

Was hast du für nen Gewinde?? Ich will meinen, eventuel auf Geweinde Umbauen, und habe 40mm H&R Federn verbaut... Villeicht könnte man da was machen...


LG

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Re: Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von *firemaster*~ » So 17.03.13 15:29

Ist von kw glaube variante 1 oder so.
Glaube 2jahre alt für damals ungf. 470€

Hast du mal ein foto von deinem?
Ich weiss nich ob 40mm evtl zu viel ist. Da ich noch nicht an der HA war.
:zwinker:

Forte
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Re: Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von Forte » So 17.03.13 18:26

So Ich hoffe du kannst was erkennen :)

Das erste ist mit der großen Front, und das zweite war mit ner kleinen Front und ner Lagunalippe

Sind noch ca. 12cm Platz... Ich komme eigentlich überall drauf und drüber^^


Bild


Bild

LG

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Re: Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von *firemaster*~ » So 17.03.13 20:05

Hi. Danke. Um den platz nach unten gehts mir eigentlich nicht. Sondern um den platz zwischen reifen und kotflügel nach oben. Im verhältnis zur HA.
Ein bild von der seite wäre gut
:zwinker:

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Re: Muss jedes neue fahrwerk eingetragen werden?

Beitrag von Forte » Mo 18.03.13 15:17

Bild


Das Bild ist aber mega alt, da dort noch die alte Front, die alten AEs und die kaputten Kotis drauf waren.

Reifen und Felgen größe ist 7,5x15 ET 10 mit 195/55 R15....


Hoffe das hilft die weiter, sonst mache ich noch nen Aktuelles Bild mit den Serien Felgen, 6x15 ET18 195/50 R15


LG

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