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Moin,doublep hat geschrieben: Dass ein Ausrücklager nach 150000km defekt ist, kann ich ja verstehen, aber bei 45000? Ich fahre ausschließlich Langstrecken, ca. 100km Autobahn pro Tag. Der Händler hat noch gesagt, dass Ausrücklager und Druckplatte keine Verschleissteile sind, die Kupplungscheibe schon. Gut, ich werde im Laufe der Woche wissen, was Sache ist, und werde es Euch berichten. Schönen Sonntag.
wo hast du denn das gelesen ? gerade von dir hätte ich nun wirklich mehr als diesen unsinn erwartet. sorry, aber das haut mich echt um. das so manch einer dieses allgemeinwissen nicht beherrscht, mag noch angehen, aber jemand mit deinem wissen sollte auch in der richtung den durchblick haben.Aron hat geschrieben:
Moin,
grundsätzlich erstmal, beim Neuwagen bzw den 2 Jahren gibts keine Beweislastumkehr, auch keine KM Begrenzung KM Begrenzung bezieht sich nur auf Anschlussgarantie, wo der Hersteller die Bedingungen diktieren darf und 40000km von PSA Seite sind die Lachnummer schlechthin.
Wenn Das Ausrücklager die Ursache war ist dieser Schaden auf Gewährleistung zu beheben, das Verschleißteil Kupplungskit muss aus Folgeschaden mit erneuert werden, hier ist es rechtens Dich am Material zu beteiligen, nicht aber an den Arbeitsstunden, welche ja durch den Defekt des nicht Verschleißteils kommen. Grundsätzlich sind Nichtverschleißteile seit der EU Richtlinie seit 1.1.2002 über 24 Monate ohne Beweislastumkehr abgedeckt, da würd ich mir weniger Sorgen machen...