Glanzruss@307cc hat geschrieben:.. der schraubt im Winter sein Fahrwerk warscheinlich hoch damit er sich nicht gleich bei jeder kleinen Schneewehe die Schürze demoliert...
Im Prinzip egal, wie rum man es macht. Legal ist es so oder so nicht. Der Tüv trägt dir ne bestimmte Tieferlegung ein und sobald du die auch nur um einen Gewindegang veränderst, isses theoretisch fahren ohne gültige ABE...
Wie dem auch sei, es ist ja die Sache von jedem einzelnen, wie er das handhabt (mein Fahrwerk ist bis heute auch nicht so eingetragen, wie es verbaut ist...), aber ich finde man sollte jemanden der explizit danach fragt auch richtig beraten, und dazu gehört nunmal auch der gesetzeslage entsprechende Aspekt!
Ich finde, man sollte ooooOOOooooooo (oder wieviele "o´s" das auc immer sind.) nicht runterputzen, weil er ne unqualifizierte Meinung zum Thema abgegeben hat.
In den Augen mancher Leser hier sind das meine Bemerkungen vielleicht auch... dennoch bemühe ich mich, so objektiv wie möglich zu antworten.
Subjektiv sind dannallerdings meine Meinungen. Dazu gehört definitiv auch, dass Konis zu hart sind. Egal ob einstellbar oder nicht, die Dinger sind mir von Grund auf schon viel zu hart, sodass ich nur jedem davon abraten würde...
Ferndiagnosen unter Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung!
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