Rotes Kennzeichen

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Der_Klicker
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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von Der_Klicker » Mo 05.05.08 18:54

gut tüvbescheinigung steht ja dann im Fahrzeug schein, und der zettel von der au iss ja auch kein Problem, versicherungsbescheinigung geht auch klar werd ich ja mit sicherheit bei vertragsabschluss bekommen, "pa" ist auch klar, bzw. wofür ist das die Abkürzung?

*edit* ... achso könnte ja der Perso sein ^^
oder etwa nicht? :-)

Günter
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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von Günter » Mo 05.05.08 19:06

Personalausweis ist gemeint. Und bevor Du die Plaketten bekommst muß das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt vorgeführt werden weil es vorher in einer anderen Stadt zugelassen war. Die Nummernschilder allein nützen nichts ohne Plakette. Im übrigen hat sich was geändert mit der Versicherungsbescheinigung man muß vorher bei der Versicherung anrufen und bekommt dann eine Bestätigungsnummer die dann beim Straßenverkehrsamt überprüft wird.
Gruß Günter
der Forums-Opi

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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von Der_Klicker » Mo 05.05.08 19:10

och manno, das doch kompliziert :D

naja das die nummernschilder ohne plaketten nichts nützen iss klar, nur der kollege meinte auf seite 1 das man das auto ohne plaketten bewegen darf unter de vorraussetzung man ist auf dem weg zum straßenverkehrsamt bzw zulassungsstelle, oder hab ich da was falsch verstanden?
oder etwa nicht? :-)

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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von MADDIN » Mo 05.05.08 19:33

Der_Klicker hat geschrieben: das auto ohne plaketten bewegen darf unter de vorraussetzung man ist auf dem weg zum straßenverkehrsamt bzw zulassungsstelle, oder hab ich da was falsch verstanden?
im Zulassungsbezirk, sprich wenn B dann nur in Berlin
Grüße

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Horst B
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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von Horst B » Mo 05.05.08 19:34

Macht es doch nicht komplzierter als es ist.

Fall 1: Du hast alles um das Auto endgültig zulassen zu können, dann lass es gleich "richtig" zu, klemm dir die Kennzeichen untern Arm und hole das Fahrzeug. Wenn du TÜV und AU vorweisen kannst, dann hat auch keiner ne Berechtigung das Auto vorher in Augenschein nehmen zu wollen. Ohne diese Nachweise wirst du allerdings keine Plaketten bekommen und kannst das Auto folglich nicht bewegen.

Fall 2: Du hast nicht alles um das Fahrzeug endgültig zulassen zu können (Extremfall: Du weist noch garnicht welches Fahrzeug du mitbringen willst...), dann besorgst du dir die "gelben" Kurzzeitkennzeichen mit dem roten Blanko-Fahrzeugschein und füllst im Angesicht des ersehnten Autos diesen handschriftlich mit den notwendigen Daten aus. Und bestätigst auf eigene Kappe, dass das Fahrzeug okay ist. Dann kannst du 5 Tage ab Ausgabe mit diesen Kennzeichen rumfahren ohne dass ein Mensch nach TÜV, AU oder sonstwas fragt. Ob du das Auto damit 10, 200 oder 4.000km bewegst interessiert nicht.
Wenn du das Auto dann "zeitnah" bei derselben Versicherung zulässt, dann hast du nur paar Kröten Verlust. Ungeschickt ist es allerdings nur für die 5 Tage zu versichern, dann das kostet dann pauschal 100 EUR.
Zuletzt geändert von Horst B am Mo 05.05.08 19:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von MADDIN » Mo 05.05.08 19:37

Horst B hat geschrieben: Fall 2: Du hast nicht alles um das Fahrzeug endgültig zulassen zu können, dann besorgst du dir die "gelben" Kurzzeitkennzeichen mit dem roten Blanko-Fahrzeugschein und füllst im Angesicht des ersehnten Autos diesen handschriftlich mit den notwendigen Daten aus. Und bestätigst auf eigene Kappe, dass das Fahrzeug okay ist. Dann kannst du 5 Tage ab Ausgabe mit diesen Kennzeichen rumfahren ohne dass ein Mensch nach TÜV, AU oder sonstwas fragt. Wenn du das Auto dann "zeitnah" bei derselben Versicherung zulässt, dann hast du nur paar Kröten Verlust. Ungeschickt ist es nur für die 5 tage zu versichern, dann das kostet dann pauschal 100 EUR.
Genau so hatte ich das auch gemeint.

Sprich bei deiner Versicherung den Antrag auf die Haftpflichtversicherung stellen und mit angeben das Du ein Kurzkennzeichen brauchst.
So habe ich das auch gemacht, und wie schon auf Seite1 geschrieben eine kleine Gebühr bei der Zulassungsstelle und die Kennzeichen kaufen.
Grüße

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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von Der_Klicker » Mo 05.05.08 19:44

na da sklang doch schon mal sehr gut :lach:
ich hab den fall 1, Perso, Vollmacht, Au und Tüv bestehen und sind beide noch gültig, Fahrzeugbrief, Versichert ist er auch..... also könnt ich ja ohne weiteres zur zulassungstelle gehen und das Auto anmelden, nehm meine Kennzeichen fahre z.B. mit dem zug zu meinem neuen Auto, mach da die Nummernschilder rein und fahr mit dem neuen auto wieder heim ... und das wars? wäre zu schön um wahr zu sein
oder etwa nicht? :-)

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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von rennmaus106 » Mo 05.05.08 20:22

Zulassungsstelle Dresden hier sollte alles zutreffende für dich zu finden sein.

Versichert ist er auch
Heißt das er ist noch auf den Verkäufer zugelassen?
Dann kannst du auch mit den Kenzeichen fahren und das Fahrzeug ummelden, vorausgesetz der Verkäufer ist damit einverstanden. Der verkäfer muß dann seiner Zulassungsstelle mitteilen das er das Fz verkauft hat.

MfG Sven

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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von Horst B » Mo 05.05.08 21:15

Genau, das ist auch eine Variante, die ein Verkäufer aber weniger gern sieht: Mit den bisherigen Kennzeichen heimfahren. Im Kaufvertrag steht ja der Übergabezeitpunkt und seit dieser Uhrzeit ist der Verkäufer aus dem Schneider. Seine Versicherung gilt zwar noch - sie würde ggf. dich in Regress nehmen - aber ihm erwachsen im Schadensfalle keine Nachteile. Das Fahrzeug ist dann nur "unverzüglich" umzumelden, was aber schon mal 3 Tage dauern kann.

Unschön wird´s, wenn es der Käufer übertreibt. Wie ich meinen CJ nach Frankreich verkauft hatte, kamen noch knapp 2 Monate Knöllchen bei mir an...
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Re: Rotes Kennzeichen

Beitrag von rennmaus106 » Mo 05.05.08 21:33

Wie ich meinen CJ nach Frankreich verkauft hatte, kamen noch knapp 2 Monate Knöllchen bei mir an...
Deshalb als VK umgehend mit Kaufvertrag zum Amt und Fahrzeug als verkauft melden.

MfG Sven

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