Rückscheinwerfer Folien rechtlich ok?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Stoni77
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Rückscheinwerfer Folien rechtlich ok?

Beitrag von Stoni77 » So 30.05.04 00:36

Hi,

ich habe vor an meinem 206 die Original Scheinwerfer passend zum schwarzen Auto per Folie etwas abzudunkeln. Dasselbe mit der Nebelschlussleuchte und der 3. Bremsleuchte. Habe dann bei ATU mal angefragt und die meinten, die hätten solche Folie, sie würden sie mir jedoch nur mit dem Hinweis verkaufen das dies illegal sei. So ganz konnt ich das nicht glauben da ich in letzter Zeit solche Folien häufig an Astras sehe, oder nicht vergessen die vielen Golf mit abgedunkelten Rückscheinwerfern.

Wie sieht die Rechtslage da genau aus?

MfG Stoni

PS: Würde es aufwendig sein die Scheinwerfer mit der Folie zu überziehen?

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blue206
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Re: Rückscheinwerfer Folien rechtlich ok?

Beitrag von blue206 » So 30.05.04 00:43

Warum holst du dir nich gleich schwarze scheinwerfer? bei www.french-power.com bekommst du verschiedene Ausführungen!
Früher haben sich Frauen nach Männern mit dicken Autos umgeschaut,
heute schauen sie sich nach Männern um die ihre Tankfüllung noch bezahlen können!

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Botty206S16
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Re: Rückscheinwerfer Folien rechtlich ok?

Beitrag von Botty206S16 » So 30.05.04 01:05

> Stoni77 schrieb:
>
> Hi,
>
> ich habe vor an meinem 206 die Original Scheinwerfer passend zum schwarzen Auto per Folie etwas abzudunkeln. Dasselbe mit der Nebelschlussleuchte und der 3. Bremsleuchte. Habe dann bei ATU mal angefragt und die meinten, die hätten solche Folie, sie würden sie mir jedoch nur mit dem Hinweis verkaufen das dies illegal sei. So ganz konnt ich das nicht glauben da ich in letzter Zeit solche Folien häufig an Astras sehe, oder nicht vergessen die vielen Golf mit abgedunkelten Rückscheinwerfern.
>
> Wie sieht die Rechtslage da genau aus?
>
> MfG Stoni

Die Scheinwerfer, Rückleuchten, 3. Bremsleuchte und NSL mit Folien zu überkleben, ist natürlich genauso wenig zugelassen, wie diese nachträglich zu tönen bzw. einzufärben.

Gruss Botty

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Puck106
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Beitrag von Puck106 » So 30.05.04 01:20

Richtig, jegliche sichtbare/spürbare Veränderungen an den lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug müssen im Fahrzeugschein eingetragen sein / eine ABE haben / eine E-Nummer besitzen.

Eintragen wird dir so'n Folienkrams oder Übersprühen NIEMAND.

Du kannst also nur neu kaufen von den Tunern. Die geben dir ne ABE dabei oder die Teile tragen E-Nummern und fertig ist.
Peugeot 106 XN, 3-Türer, 1993, dunkelgrün-metallic, 1.0l, 33 kW

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Stoni77
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Beitrag von Stoni77 » So 30.05.04 12:54

Gut, alles klar dann weiß ich Bescheid, Danke!

Die schwarzen Rückleuchten von French.Power sehen ganz nett aus, vielleicht probier ichs dann mit denen.

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