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von Timon » Di 21.10.03 21:45
>abgesehen davon ist das warmlaufen lassen verboten und kann ganz schön teuer werden.
Ich weiss ja nicht, wer das Gerücht vom Warmlaufen lassen in die Welt gesetzt hat. Es ist nur die Rede von Motor anmachen und dann enteisen. Danach losfahren. Nicht den Motor warm werden lassen. Nur soviel Wärme produzieren lassen, dass die Scheibe auch von innen nicht mehr gefriert.
Zudem redet der §30, Absatz 1 der STVO von:
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."
Was unnötig und vermeidbar ist, liegt im Auge des Betrachters. Es ist zumindest der Sicherheit dienlich und damit legitim. Ich behaupte sogar, dass auch der Gesetzgeber eine kurze Zeit (ca. 5 min) Leerlauf toleriert, ansonsten würden die Hersteller keine Frontscheibenheizungen bzw. Standheizungen zulassen. So eine Frontscheibenheizung funktioniert nur mit laufendem Motor und braucht auch ihre 2-3 Minuten, um die Scheibe frei zu bekommen. Und auch eine laufenden Standheizung produziert Abgase und Lärm, zugegebenermassen nicht in dem Masse wie ein laufender Motor, aber immerhin.
Das der Motor unter dem kalten Leerlauf leidet, steht ausser Frage, aber man muss in bestimmten Situationen Kompromisse treffen. Und die heissen für mich, den Motor laufen zu lassen, um nicht 500 Meter im Blindflug durch ein enges Wohngebiet mit Schülern zu müssen. Manch einer muss gleich auf eine dunkle Bundesstrasse einbiegen, da kann Blindflug schnell tödlich sein.
Gruss
Frank